Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

17.10.2024
Pflanzenschutzmittel-Einsatz 2023 erneut reduziert

Hennies fordert eine breite Wirkstoffpalette und innovative Züchtung

2023 ist der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Deutschland auf den niedrigsten Wert seit 30 Jahren gesunken. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervor. Von den 25.300 Tonnen (t) sind etwa 21.500 t chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und 3.800 t Pflanzenschutzmittel mit Zulassung im Ökolandbau. „Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ging in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland im mehrjährigen Schnitt deutlich zurück“, erläutert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. „Der leichte Zuwachs von Pflanzenschutzmitteln mit Zulassung im Ökolandbau erklärt sich durch den parallelen steigenden Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche. Darüber hinaus werden Wirkstoffe mit einer Bio-Zulassung auch in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt.“

Von den 2023 verkauften Pflanzenschutzmitteln waren 52 Prozent Herbizide und 37 Prozent Fungizide. „Während der Absatz bei allen Wirkstoffgruppen rückläufig war, scheint der Trend bei den Fungiziden geringfügig zunehmend gewesen zu sein“, hat Hennies festgestellt. Der Einsatz dieser Mittel variiert stark je nach Witterung.

Herbizide werden zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern eingesetzt. Moderne Techniken zur mechanischen Unkrautbekämpfung stehen den Landwirtinnen und Landwirte inzwischen als Ersatz für viele Kulturen zur Verfügung. Sie sind aber nicht ganz so verlässlich, vor allem bei feuchtem Wetter, und müssen oft mehrfach eingesetzt werden, was zu hohen Treibstoffkosten und zusätzlicher Arbeit führt. Fungizide sind dagegen Mittel zur Abwehr von Pilzkrankheiten. Diese sind in den hiesigen Breitengraden vor allem bei Kartoffel- und Getreidekulturen ein großes Problem, da sie nicht nur den Pflanzen schaden, sondern viele Pilze auch Gifte bilden, die für den Menschen beim Verzehr gesundheitsschädlich sein können.

„Da sich die meisten Pilze bei Feuchtigkeit besser ausbreiten können, ist der Pilzdruck in nassen Jahren generell höher als in eher trockenen. Durch das immer häufiger auftretende Extremwetter steigt somit die Notwendigkeit für den Fungizid-Einsatz“, ordnet Hennies das Phänomen ein. „Um auch den Einsatz dieser Mittel in Zukunft zu senken, braucht es eine breite, effektive Wirkstoffpalette und innovative Züchtung.“ Im Obstbau sei die Pilzbekämpfung unverzichtbar, weil der Verbraucherinnen und Verbraucher schorfige Früchte nicht akzeptiere.

Mithilfe einer breiteren Wirkstoffpalette könnten die PSM gezielter und nachhaltiger eingesetzt werden. „Darüber hinaus braucht es dringend die Zulassung neuer Züchtungsmethoden für pilzresistente Sorten“, fordert der Landvolkpräsident. Mithilfe dieser Methoden wie dem so genannten CRISPR/Cas könnten schneller neue resistente Sorten auf den Markt gebracht und der Fungizid-Einsatz in diesen Kulturen deutlich gesenkt werden, ist sich Hennies sicher. Hierzu bedarf es Änderungen im EU-Recht, die aktuell ins Stocken geraten sind.

15.10.2024
GLÖZ 2

Gutachten für Widersprüche oft fachlich unzureichend – Infoveranstaltung

Das LBEG hat uns informiert, dass viele eingereichte Gutachten für einen Widerspruch zur Einstufung in die GLÖZ 2 Kulisse (kohlenstoffreiche Böden nach GAPKondV) nicht den fachlichen Anforderungen entsprechen und daher als nicht ausreichend begründet abgelehnt werden mussten.

Momentan gibt es Büros, die Gutachten für Widersprüche zur Einstufung in die GLÖZ 2- Kulisse anbieten, die nicht den fachlichen Anforderungen entsprechen. Teilweise lag dies daran, dass durch Landwirtinnen und Landwirte Aufträge vergeben wurden, in denen lediglich überprüft werden sollte, ob es sich um Moorböden handelt. Es gibt keine einheitliche Definition für den Begriff „Moorboden“. Daher haben die Sachverständigen in diesen Fällen ihren Auftrag korrekt erfüllt, wenn sie mit einer anderen Definition gearbeitet haben. Für einen erfolgsversprechenden Widerspruch ist es notwendig, dass überprüft wird, ob ein kohlenstoffreicher Boden nach GAPKondV vorliegt.

Seit dem 01.01.2024 unterliegen landwirtschaftlich genutzte Flächen in Feuchtgebieten und Mooren mit mindestens 7,5 Prozent organischem Bodenkohlenstoffgehalt oder mindestens 15 % organischer Bodensubstanz in einer horizontalen oder schräg gestellten Bodenschicht von 10 cm Mächtigkeit innerhalb der oberen 40 cm des Profils nach § 11 Abs. 2 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) den Bewirtschaftungsbeschränkungen nach § 10 Abs. 1 GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG).

Wir weisen daher alle Mitglieder darauf hin, dass beauftragte Gutachten zwingend überprüfen müssen, ob es sich um Boden handelt, der die Definition nach GAPKondV erfüllt oder nicht erfüllt. Außerdem müssen zwingend alle Hinweise der LWK eingehalten werden, welche HIER zu finden sind.

Diese Anforderungen müssen zwingend auch in der schriftlichen Beauftragung an Sachverständige stehen, damit Landwirtinnen und Landwirte ihr Geld zurückfordern können, wenn das Gutachten als unzureichend vom LBEG abgelehnt wird.

Außerdem wird es laut LWK für die nächste Widerspruchsfrist möglicherweise nochmal leicht geänderte Anforderungen für den Widerspruch geben. Insofern ist es für Betriebe, die keinen zwingenden Grund haben, schnellstmöglich aus der Kulisse zu kommen, sinnvoll, mit der Beauftragung von Sachverständigen erstmal noch ein paar Wochen abzuwarten.

Digitale Informationsveranstaltung:
Für unsere Mitglieder besteht die Möglichkeit, an einer digitalen Informationsveranstaltung zum Thema „Antrag auf Überprüfung der (Nicht-) Zuordnung zur GLÖZ 2-Kulisse“ mit dem Referenten Dr. Nico Herrmann, zuständiger Referatsleiter im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), teilzunehmen.

WANN: Donnerstag, den 21.11.2024 um 19.30 Uhr
ANMELDUNG: bis zum 20.11.2024 um 12 Uhr bei Finnja Müller-Stöver (Tel.: 04231-9263-345 // Mail: mueller-stoever@landvolk-row-ver.de

10.10.2024
Weiteres Bürokratiemonster durch Agrarstrukturgesetz

Entwurf der Landesregierung führt zu zusätzlicher Verknappung landwirtschaftlicher Fläche

Zusätzliche Bürokratie und Mehrkosten, erhebliche Belastungen für die kommunalen Grundstücksverkehrsausschüsse, fehlende Rechtssicherheit, Eingriffe in Grund- und Eigentumsrechte und eine zusätzliche Verknappung landwirtschaftlicher Flächen: Mit deutlicher Kritik hat das Landvolk Niedersachsen auf den Entwurf des Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASVG) reagiert und der Landesregierung im Anhörungsverfahren eine 16-seitige Stellungnahme mit ausführlichen Begründungen geschickt. „Wir sehen erheblichen Korrekturbedarf an dem Gesetzentwurf. Hier wurde ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Frank Kohlenberg, der die verbandsinterne Arbeitsgruppe zum Agrarstrukturgesetz geleitet und mit Fachleuten die „Knackpunkte“ dezidiert herausgearbeitet hat.

Die Verabschiedung eines Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetzes, das tatsächlich den Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen in den Mittelpunkt stellt, wäre aus Sicht des Landesbauernverbandes eine wertvolle Hilfe angesichts der vielfältigen Herausforderungen auf dem niedersächsischen Bodenmarkt. „Mit dem vorliegenden Entwurf des NASVG ist aber leider in weiten Teilen kein praktikabel umsetzbares Gesetz gelungen“, bekräftigt Kohlenberg. Die Regelungen zur nachteiligen Flächenanhäufung oder zu Anteilskäufen seien aus Sicht des Landvolks verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Andere Ausführungen wie die zum „groben Preismissverhältnis“ oder zur Landpachtverkehrsthematik bedürften einer grundsätzlichen Überarbeitung. „Die enthaltenen weitergehenden Privilegierungen von Naturschutz und Naturschutzvereinigungen, insbesondere hinsichtlich der Ausdehnung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts, sind aus unserer Sicht zwingend zu streichen, da diese eine zusätzliche Belastung der Agrarstruktur bedeuten und den Druck auf dem Flächenmarkt für landwirtschaftliche Betriebe weiter erhöhen werden“, führt Frank Kohlenberg aus. Sorgen machen in diesem Zusammenhang auch zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten für Wasserverbände, Wasserversorgungsunternehmen, Siedlungsgesellschaften und Landesbehörden. Damit wäre auch das Ziel des Niedersächsischen Weges, die Flächenversiegelung bis 2030 zu halbieren, gefährdet.

Insbesondere die neu geschaffenen Regelungen hinsichtlich der Versagungs- und Beanstandungsgründe bei Grundstücksankäufen und -verkäufen sind nach Ansicht des Landesbauernverbandes ein „enorme zusätzliche bürokratische Großaufgabe“. „Aus unserer Sicht kommen dann erhebliche Mehrkosten auf die Landkreise und auch die Landwirtschaftskammer zu“, gibt Kohlenberg zu bedenken, der selbst einen Milchviehbetrieb im Landkreis Holzminden führt. „Viele der neu aufgenommenen unbestimmten Rechtsbegriffe schaffen Rechtsunsicherheit und werden daher von uns abgelehnt.“

10.10.2024
Nach neun Jahren intensiven Engagements übergibt Rippich den Vorsitz an Tewes

Mitgliederversammlung NEUA e.V.

Gestern fand in Verden die alljährliche Mitgliederversammlung des gemeinnützigen Fördervereins NEUA e.V. statt, die personelle Veränderungen bereithielt: Das Projekt “Vom Hof auf den Teller” des gemeinnützigen Fördervereins NEUA e.V. bietet spannende und vielfältige Erlebnisse rund um Landwirtschaft und Ernährung für Kindergärten, Schulen und Vereine. Ziel ist es, die Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Produktion, Lebensmittelverarbeitung, Ernährung und Gesundheit in einer authentischen Umgebung verständlich zu machen und darüber hinaus ein Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Ernährung zu fördern. Dies geschieht zum einen im Rahmen spannender Hofbesuche, bei denen die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher Landwirtschaft selbst hautnah erleben dürfen, und zum anderen durch lehrreiche Kochaktionstage in Schulen oder Kindergärten.

Der NEUA e.V. wurde 2015 mit Annameta Rippich als Vorsitzender, Sebastian Kuhlmann, der heute der Leiter für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit & Verbandskommunikation in der Landesgeschäftsstelle des Niedersächsischen Landvolks ist, als Geschäftsführer und Christine Tewes als Schatzmeisterin gegründet. Nach neun intensiven Jahren des Engagements entschieden sich Rippich und Tewes ihre langjährigen Posten nun in neue Hände zu geben. Annameta Rippich übertrug Christine Tewes den Vorsitz, während Edda Hesse künftig den Posten als Schatzmeisterin innehat.

Als Power-Duo haben Rippich und Tewes den Verein mit viel Herzblut und Engagement als erfolgreiches Vorzeigeprojekt etabliert, das auch über die Kreisgrenzen hinaus viel Anerkennung erhält. So hat der Verein beispielsweise erst im letzten Jahr eine Auszeichnung für das herausragende Engagement bei Umweltbildungsprojekten mit Kindern vom Natur-Netz Niedersachsen erhalten. Für den Erfolg des Projekts spricht auch die hohe Anzahl der Schulen, die im Rahmen des Projekts Höfe besucht und Kochaktionen durchgeführt haben. Die Zahl der teilnehmenden Schulen in den Landkreisen Rotenburg und Verden ist seit dem Start des Projekts von 7 auf über 20 gestiegen.

Gerührt blickt Rippich auf die vergangenen Jahre zurück: „Ich erinnere mich noch ganz genau an die Zeit, als wir NEUA gegründet haben, an all die bürokratischen Herausforderungen und wie wir zu dritt noch bis spät in die Nacht an der Satzung saßen“ Der Aufwand hat sich gelohnt, denn heute können jährlich über 1.000 Kinder und Jugendliche von dem Projekt profitieren.

07.10.2024
Heizungsgesetz

Webinar für Landwirtinnen und Landwirte

Die Primagas Energie GmbH bietet allen interessierten Landwirtinnen und Landwirten ein Webinar zum Thema „Keine Angst vor dem Heizungsgesetz. Landwirtschaftliche Gebäude wirtschaftlich und GEG-konform heizen“ an.

In dem Webinar werden folgende Fragen geklärt:

• Welches Heizsystem ist das richtige für meine Immobilie? • Welche Kosten kommen auf mich zu? • Habe ich mit nachfolgenden Investitionen zu rechnen? • etc.

Außerdem werden wichtige Ausnahmeregelungen aufgezeigt, anhand von Praxisbeispielen Lösungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser gegeben und ein Einblick in Investitions- und Energiekosten gezeigt. Während des Webinars ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen eingeplant. Interessierte können sich für einen der folgenden drei Termine anmelden:

Mittwoch, 16.10.2024 // 16:00 – 17:30 Uhr Dienstag, 22.10.2024 // 16:00 – 17:30 Uhr Freitag, 25.10.2024 // 9:00 – 10:30 Uhr

Die Anmeldung zu den jeweiligen Terminen erfolgt “HIER”

07.10.2024
Fristverlängerung Agrardieselantrag

Antragsfrist zum 31.12.2024.

Landwirtschaftliche Betriebe können für das Kalenderjahr 2023 eine Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent/Liter beantragen. Bisher galt eine Antragsfrist zum 30. September 2024. Diese wurde geändert auf den 31.12.2024.

Der Antrag kann nur noch online gestellt werden. Die Antragsstellung kann auch über unsere Geschäftsstelle erfolgen, Fragen hierzu sowie weitere Fragen beantwortet Thomas Exner gerne per Mail (exner@landvolk-row-ver.de) oder per Telefon (04261-6303-101).

02.10.2024
Kreisleistungspflügen in Verden

Felix Ellmers und Linus Troue teilen sich den ersten Platz

Am 2. Oktober fand das diesjährige Kreisleistungspflügen im Landkreis Verden statt, organisiert von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und ausgerichtet auf den Flächen von Johann Meyer in Achim Baden. 13 engagierte Auszubildende der Landwirtschaft traten an, um ihre Fähigkeiten im Pflügen unter Beweis zu stellen.

„Die Veranstaltung ist nicht nur ein Wettkampf, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit für die Auszubildenden, ihre praktischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Ein herzlicher Dank gilt allen, die zur Organisation und Durchführung des Wettbewerbs beigetragen haben, insbesondere den ehrenamtlichen Richtern, den Lehrkräften und der Berufsschule“, sagte Kreislandwirt Jörn Ehlers in seinem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung.

Der Wettbewerb stellte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor die Herausforderung, eine vorgegebene Fläche innerhalb einer festgelegten Zeit fachgerecht zu bearbeiten. Die Aufgaben umfassten das Lüften, Lockern, Wenden und Durchmischen des Bodens. Besonderes Augenmerk lag auf dem optimalen Einsatz des Pfluges: Ein korrekt eingestellter Pflug sorgt nicht nur für eine schonende Bearbeitung des Bodens, sondern minimiert auch den Kraftstoffverbrauch. Zudem wurde durch die effektive Beseitigung unerwünschten Pflanzenbestandes der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert – ein wichtiger Aspekt in der heutigen Landwirtschaft.

Die Wertungsrichter, angeführt von Reiner Meyer aus Grasdorf, zeigten sich mit den Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußerst zufrieden. Carsten Hoops, Geschäftsführer des Kreislandvolkverbandes Rotenburg-Verden, gratulierte allen Auszubildenden zur erfolgreichen Teilnahme und übergab ihnen die Urkunden. Dabei sprach er auch den Ausbildungsbetrieben einen großen Dank aus: „Ein herzlicher Dank an die Ausbildungsbetriebe, die ihre Auszubildenden für solche Wettbewerbe freistellen, notwendige Maschinen zur Verfügung stellen und Zeit in das gemeinsame Üben vorab investieren. Ihr macht mit eurem Engagement solche Veranstaltungen erst möglich.“

Mit gleicher Punktzahl teilten sich Felix Ellmers aus Dörverden (Ausbildungsbetrieb Hannes Kraul, Stedorf) und Linus Troue ebenfalls aus Dörverden (Ausbildungsbetrieb Lars Hogrefe, Neddenaverbergen) den ersten Platz. Mit ihrer guten Leistung verdienten die zwei angehenden Landwirte sich nicht nur den heutigen Sieg, sondern qualifizierten sich auch für den Landesentscheid im Leistungspflügen. Der zweite Platz entfiel durch die Doppelbesetzung des ersten Platzes, über den dritten Platz freute sich Jannis Lindenau aus Oyten (ebenfalls Ausbildungsbetrieb Lars Hogrefe). Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer können stolz sein, sich der Herausforderung gestellt zu haben. Ein großer Dank geht auch an den Verein “Freunde der Landwirtschaft Verden” für die gesponserten Speisen und Getränke.

30.09.2024
Update Kampagnenarbeit

Eure Landwirte – Echt Grün

Influencer Challenge – Harvest Hunt:
Am 28. August 2024 ging die erste Ausgabe der Influencer-Challenge HarvestHunt von „Eure Landwirte – Echt Grün“ online. Drei Teams, bestehend aus einer Influencerin und drei Influencern sowie der Junglandwirtin Lina Blohme aus Verden und zwei weiteren Junglandwirten, traten auf dem Hof Alswede in Niedersachsen gegeneinander an. Ziel der Challenge war es, das Verständnis für die Landwirtschaft zu vertiefen und das erlernte Wissen über Social-Media-Kanäle mit ihren Communities zu teilen. Die Challenge wurde von einer breiten Social-Media-Kampagne begleitet, um die Reichweite und das Bewusstsein für regionale Produkte zu maximieren. Teilgenommen haben:

Team Gelb: bestehend aus den Influencer-Brüdern Fabi und Phil und Junglandwirt Stephan,

Team Pink: mit der Lifestyle-Influencerin Nicollisiimo und Junglandwirt Finn,

Team Grün: geführt von CanDerKoch einem Influencer mit Fokus auf gesunde Ernährung und Junglandwirtin Lina

Mittlerweile ist die letzte Folge der Challenge online, und das Gewinnerteam, Team Grün, steht fest. Alle Folgen der Challenge können auf dem YouTube-Kanal von Eure Landwirte – Echt Grün angesehen werden. Insgesamt hatte die Influencer Challenge bisher eine sehr gute Resonanz.

Social Media Kennzahlen September 2024:

Roadshow:
Die Roadshow von „Eure Landwirte – Echt Grün“ hat im Jahr 2024 bereits 22 erfolgreiche Termine durchgeführt und erreicht insgesamt etwa 110.000 persönliche Kontakte, darunter z.B. der Termin in Scheeßel am 25. August auf dem Scheeßel-Tag. Pro Termin kommen durchschnittlich 5.000 Menschen in direkten Kontakt mit der Kampagne. Für dieses Jahr sind noch 5 weitere Termine bereits angemeldet und geplant, um diese Serie auch in diesem Jahr erfolgreich zu Ende zu bringen. Anbei die nächsten Roadshowtermine:

30.09.2024: Scharmbecker Herbstmarkt

05.10.2024 Herbstmarkt Brake

06.10.2024 Bauernmarkt Marschacht

Zukunftsbauer:
Die Initiativen MAG DOCH JEDER vom WLV und Eure Landwirte -Echt grün e.V. haben sich für 2024 auf eine Kooperation im Rahmen des Projektes Zukunftsbauer vom DBV verständigt. Beide Initiativen stellen hierfür ein Budget bereit, um im Rahmen einer Social Media Kampagne den Zukunftsbauern zu platzieren. Dabei sollen vor allem folgende Botschaften vermittelt werden: Die Landwirtschaft bietet Stabilität, packt aktiv an und schafft eine positive Zukunft für das gesamte Land. Themen wie Klimaschutz, Artenschutz und Innovationen in der Technik und Tierhaltung werden hervorgehoben, um die Landwirtschaft als Lösungsbringer darzustellen. Am 25.09.2024 findet ein zweiter gemeinsamer Austausch statt, um über die finale Visualisierung und die Umsetzung zu sprechen.

26.09.2024
Blauzungenkrankheit

Härtebeihilfe für verendete, geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen, die an der Blauzungenkrankheit (BTV-3) verendet sind, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Für Schafe und Ziegen:

  • Impfung mindestens 3 Wochen vor Erkrankung durch eine Tierärztin/einen Tierarzt für alle impffähigen Tiere ab 3 Monaten (Eintrag in HiTier).

  • Nach Impfung innerhalb von 3 Wochen Todesfälle oder notwendige Tötungen wegen Blauzungenkrankheit (Bestätigung durch Hoftierarzt).

  • Mindestens 25 % Übersterblichkeit und mindestens 5 verendete Tiere im Bestand.

  • Nachweis durch Abholscheine aus dem 2. Halbjahr 2024 und 2023.

  • Beihilfe: 90 € pro Schaf, 60 € pro Ziege.

Für Rinder:

  • Vollständige Impfung durch eine Tierärztin/einen Tierarzt (Eintrag in HiTier).

  • Nach der 2. Woche nach der Grundimmunisierung Todesfälle oder notwendige Tötungen, mit PCR-positivem BTV-3-Ergebnis.

  • Mindestens 3 verendete Rinder.

  • Beihilfe: 1.000 € pro adultes Rind.

Die Härtebeihilfe muss über den regulären Leistungsantrag beantragt werden. Nachweise (Mortalität oder PCR-Ergebnis) müssen beigefügt werden. Kosten für Probenahmen (PCR) werden nicht übernommen.

03.09.2024
Novelle des Tierschutzgesetzes hat negative Folgen für Landwirtschaft

Kreisverband in Kontakt mit der Politik

Bereits im Sommer ist in das Bundestierschutzgesetz im Bundesrat beraten worden. Die Länderkammern fordern in einer Stellungnahme umfassende fachspezifische und auch grundlegende Änderungen und Ergänzungen – diese belaufen sich auf 86 Einzelpunkte. Dennoch müssen sich Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in jedem Fall auf weitere Verschärfungen bei bestimmten Haltungsbedingungen und neue Dokumentationspflichten einstellen.

Der Landvolk-Kreisverband Rotenburg-Verden hatte sich dazu bereits mit MdB Lars Klingbeil (SPD) persönlich getroffen und auf dem Betrieb von Familie Pralle in Schwitschen den aktuellen Unmut und existenzbedrohende Lage der regionalen tierhaltenden Betriebe verdeutlicht. Auch die CDU hat sich positioniert. So heißt es vom agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann: „Wir lehnen den Gesetzentwurf in dieser Form ab. Die vorgesehenen Änderungen haben spürbare einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft. Deutlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. In der Folge wird unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes hat unseres Erachtens nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung des Berufsstandes zu erfolgen. Die Ampel hat das versäumt.“

Aktuelles aus dem Landesverband

04.06.2025
Schweinefleisch-Exporte gestiegen
Schwein

(AMI) Im Zeitraum von Januar bis März 2025 wurde etwas mehr Schweinefleisch aus Deutschland ins Ausland exportiert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Insgesamt wurden rund 548.000 Tonnen ausgeführt – ein Anstieg von 2 % gegenüber dem ersten Quartal 2024. Dabei entwickelten sich die Exporte in Länder außerhalb der EU (Drittländer) und innerhalb der EU unterschiedlich: Während die Ausfuhren in EU-Mitgliedstaaten um nahezu 9 % zulegten, gingen die Lieferungen in Drittländer um etwa 30 % zurück. Da jedoch 88 % des deutschen Schweinefleischs innerhalb der EU verblieben, überwog der positive Gesamteffekt. Der starke Rückgang der Drittlandexporte ist in erster Linie auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Januar zurückzuführen. Die wichtigsten Abnehmer waren Italien und die Niederlande, die ihre Importe deutlich erhöhten. Auch bei weiteren bedeutenden Zielländern wurden meist steigende Mengen registriert. Da die Produktion von Schweinefleisch in Deutschland in diesem Jahr leicht zunehmen dürfte und der Export in Drittländer wieder möglich ist, wird erwartet, dass die Ausfuhren in den kommenden Monaten weiter leicht ansteigen.

04.06.2025
ASP: Aufhebung weiterer Sperrzonen in Brandenburg
Schwein

Seit über einem Jahr wurden in großen Teilen der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz keine Fälle der ASP mehr festgestellt. Aus diesem Grund konnte das Verbraucherschutzministerium bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Restriktionszonen beantragen. Infolgedessen konnten die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen anpassen: Die Fläche der Sperrzone II in Brandenburg wurde von 1.700 km² auf 760 km² verringert, die Sperrzone I schrumpfte von 2.680 km² auf 2.100 km². Im Landkreis Spree-Neiße ist die ASP inzwischen, abgesehen vom Schutzkorridor, vollständig verschwunden. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden die Sperrzonen erheblich reduziert und beschränken sich nun auf den südlichen Teil des Landkreises. Im Landkreis Elbe-Elster wurde die Sperrzone I komplett aufgehoben; lediglich der Schutzkorridor bleibt weiterhin bestehen.

03.06.2025
BLE sucht Betriebe für Neuauflage des „Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau“
Pflanzen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des neuen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Pflanzenbaubetriebe für das „Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau“. Nach der ersten Auflage des Netzwerkes mit Beginn im Oktober 2021 soll am 01.01.2026 die Neuauflage des Projektes starten. Ziel des Netzwerkes ist es in erster Linie, landwirtschaftliche Betriebe bundesweit zu vernetzen und so den Austausch zu fördern. Insgesamt werden 100 Betriebe unterschiedlicher Größen in allen Regionen Deutschlands gesucht. Dabei spielt es keine Rolle ob konventionell oder ökologisch gewirtschaftet wird und ob es sich um einen reinen Marktfrucht- oder Gemischtbetrieb handelt. Der Schwerpunkt sollte jedoch im Ackerbau liegen.

Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, die Teil des Netzwerkes werden wollen, sollten bereit sein, ihren Betrieb für Veranstaltungen zu öffnen, an Forschungsprojekten mitzuwirken, regionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen, im Netzwerk mitzuarbeiten sowie an Messen, Feldtagen und Veranstaltungen teilzunehmen.

Für die als Leitbetrieb geleisteten Arbeitsstunden ist eine Aufwandsentschädigung von 38 Euro pro Stunde vorgesehen. Nach Beginn (frühestens 01.01.2026) ist das Projekt für eine Laufzeit von 3 Jahren geplant.          
Betriebe können ihr Teilnahmeinteresse bis 31.07.2025 bekunden.

Alle nötigen Unterlagen sind online unter https://service.ble.de/rms/index2.php?site_key=464 abzurufen.

28.05.2025
Widerruf der Zulassung von PSM mit dem Wirkstoff Metribuzin
Pflanzen

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 26.05.2025 mitteilte, wurden die unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel (PSM) mit dem Wirkstoff Metribuzin widerrufen. Der Grund dafür ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff nicht erneuert wurde. Für diese PSM gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 24. November 2025.

HandelsnameZulassungsnummer
Arcade006928-00
Sencor Liquid007191-00
Citation007954-00
BUZZIN008299-00
MESH008299-60
MIKOSHI008299-61
Mistral024504-00
Profi Metribuzin024504-61
Artist024559-00

Außerdem endet für weitere PSM die Zulassung aufgrund von Zeitablauf. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die verkürzte Aufbrauchfrist sowie die Entsorgungspflicht:

HandelsnameZulassungsnr.ZulassungsendeAbverkaufsfristAufbrauchfrist
METRIC006588-0031.12.202431.06.202524.11.2025
Liberator Pro008431-0024.05.202524.11.202524.11.2025
DFF+FFA+MRB SC 406009000-0024.05.202524.11.202524.11.2025

28.05.2025
Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Gartenbau
Pflanzen

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 26.05.2025 mitteilte, wurden kürzlich Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade (SGFZ) als Überträger der Bakteriosen Stolbur und SBR in Möhren, Rote Beete, Blumen- und Kopfkohlen erlassen. Das Pflanzenschutzmittel (PSM) SIVANTO prime darf nach amtlichem Warndienstaufruf des Pflanzenschutzamtes mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen wie verlustmindernder Technik nun auch im Gemüsebau angewendet werden. Die Anwendung des PSM mit dem Flupyradifurone wurde mit folgenden Eckdaten zugelassen:

KulturZeitraumzugelassene Mengezugelassene Fläche
Möhre23.05.-19.09.202557 Liter150 ha
Rote Beete23.05.-19.09.202585 Liter337 ha
Blumen- und Kopfkohle23.05.-19.09.2025250 Liter400 ha

28.05.2025
Zulassung des PSMs Elipris wieder wirksam
Pflanzen

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 23.05.2025 mitteilte, ist die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel (PSM) Elipris ab sofort wieder wirksam. Hintergrund ist ein Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts Braunschweig, welches den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wiederherzustellen, abgelehnt hat.
Das Mittel mit dem Wirkstoff Flufenacet kann somit ab sofort wieder vertrieben und eingesetzt werden. Da der Wirkstoff selbst im Laufe des Jahres jedoch zur Anwendung verboten werden wird, gilt diese Zulassung nur auf begrenzte Zeit.

28.05.2025
EU verbietet Flufenacet entgültig
Pflanzen

Am 21.05.2025 teilte die EU in ihrem Amtsblatt mit, dass der herbizide Wirkstoff Flufenacet entgültig nicht mehr zugelassen wird. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Metabolit Triflouressigsäure (TFA), welches ein Abbauprodukt von Flufenacet ist, als endokrinen Disruptor eingestuft hatte, war diese Entscheidung nur eine Frage der Zeit. EU-Mitgliedstaaten haben nun bis 10. Dezember diesen Jahres Zeit, die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel (PSM) mit dem Wirkstoff Flufenacet aufzuheben. Die EU gibt außerdem vor, dass Aufbrauchfristen, sofern sie gewährt werden, am 10. Dezember 2026 enden müssen. Flufenacet gilt bis heute als weitgehend alternativloser Wirkstoff zu Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz in Getreidekulturen. Bekannte PSM mit dem Wirkstoff sind etwa Tactic oder Elipris.

28.05.2025
THKG: Verschiebung in Sicht
Schwein

Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben werden. Darauf haben sich am Donnerstag, dem 22. Mai, Agrarpolitiker der Union und SPD in Berlin verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde bereits am heutigen Mittwoch, dem 28. Mai 2025, im Bundeskabinett vorgestellt und beschlossen und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. In einer begleitenden Entschließung planen Union und SPD konkrete Maßnahmen zu benennen, mit denen das Gesetz weiterentwickelt werden soll. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich zu reformieren – unter Einbindung aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Ziel ist es, das Gesetz praktikabler zu gestalten und stärker am Tierwohl auszurichten.