Urheberrechte beachten
Liebe Mitglieder,
in letzter Zeit erreichen den Landesverband zunehmend Berichte von landwirtschaftlichen Betrieben, die im Rahmen ihrer Social-Media-Präsenz – insbesondere auf Instagram – Musikstücke in Beiträgen oder Stories verwendet haben und daraufhin Abmahnungen durch Anwaltskanzleien erhalten haben. Diese vertreten die Rechteinhaber der verwendeten Musik.
Gerade auf Instagram wird die Funktion, Inhalte mit Musik zu hinterlegen, häufig und gerne genutzt – sei es, um Stimmungen zu unterstreichen oder Aufmerksamkeit zu erzeugen. Was dabei vielen nicht bewusst ist: Die Nutzung von Musik ist rechtlich gesehen problematisch, sobald ein Account nicht mehr rein privat genutzt wird.
Das bedeutet:
Sobald ein Account dem Hof, einem Projekt oder gewerblichen Zwecken dient – also etwa zur Darstellung des eigenen Betriebes, zur Vermarktung oder zur Öffentlichkeitsarbeit – gelten andere Regeln. Die in Instagram verfügbare Musik darf in solchen Fällen nicht ohne Weiteres verwendet werden, da hier in der Regel keine Nutzungsrechte für den gewerblichen Kontext vorliegen.
Was kann passieren?
Wird Musik unrechtmäßig verwendet, können Abmahnungen mit teils erheblichen Kostenfolgen die Folge sein – etwa in Form von Lizenzforderungen oder Anwaltsgebühren.
Was ist zu tun?
Wir möchten Sie ausdrücklich nicht verunsichern, aber für die Problematik sensibilisieren. Nutzen Sie bitte nur Musik, bei der klar ist, dass sie lizenzfrei ist oder bei der Sie die erforderlichen Nutzungsrechte nachweisen können. Alternativ können Sie auf Musik ganz verzichten oder auf rechtlich abgesicherte Quellen zurückgreifen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Euer Landvolk-Team




