Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

24.06.2022
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB) In der 23. KW lag das Milchaufkommen 0,5 % unter der Anlieferungsmenge in der Vorwoche und 0,7 % unter der Vorjahreswoche. Abgepackte Butter wird rege und stabil nachgefragt bei Notierungen von 7,22 bis 7,39 EUR/kg. Das abwartende Verhalten auf dem Blockbuttermarkt hat zu einer leichten Abnahme der Notierungen auf 7,14 bis 7,25 EUR/kg geführt (Kempten, 22.06.2022). Der Käsemarkt entwickelt sich weiter ausgeglichen bei stabil hohem Preisniveau. Der LEH bestellt umfangreich, die Nachfrage im Großverbrauchersegment ist belebt und der Export, insbesondere in die südeuropäischen Urlaubsregionen, läuft gut. Die Pulvermärkte zeigen sich abwartend mit uneinheitlicher Preistendenz: stabil bis schwächer.

24.06.2022
QMilch-Programm um QM++ erweitert
Milch und Rind

(DBV) Der QM-Milch e.V. hat sein neues QMilch-Programm zur Auslobung auf Milch und Milchprodukten um das Zusatzmodul QM++ erweitert. Die offizielle Anerkennung als Tierwohlprogramm für die Stufe 3 der LEH-Haltungsformkennzeichnung ist bereits erfolgt, auch die Anerkennung von QM++-Schlachtkühen für die Vermarktung als Initiative Tierwohl Rindfleisch. Wesentliche Kriterien zur Teilnahme am Programm sind die Haltung der Kühe in Außenklimaställen ohne Anbindehaltung sowie die GVO-freie Fütterung. Detaillierte Informationen und Dokumente können auf der Homepage des QM-Milch e.V. abgerufen werden: www.qm-milch.de

24.06.2022
Kälbertransportalter: Abstimmung im Bundesrat
Milch und Rind

(DBV) Der Agrarausschuss des Bundesrates hat in dieser Woche den niedersächsischen Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist (Inkrafttreten am 01. Januar 2025 statt 01. Januar 2023) für die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern nicht angenommen. Stattdessen fand ein Entschließungsantrag von Berlin, Bremen und Brandenburg eine Mehrheit: Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, für diejenigen Betriebe eine verlängerte Übergangsfrist vorzusehen, die nachweislich bauliche Maßnahmen ergreifen müssen. Der Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist sowie der vom Bundesrats-Agrarausschuss angenommene Entschließungsantrag stehen am 08. Juli im Bundesrats-Plenum zur Abstimmung. Der DBV wird diesbezüglich nochmals auf die Landesregierungen zugehen. Eine vom DBV angestrebte Annahme des niedersächsischen Antrags erscheint unwahrscheinlich, jedoch nicht unmöglich. Selbst bei Annahme des niedersächsischen Antrags im Bundesrat wäre die Bundesregierung gefordert, entsprechend aktiv zu werden.

24.06.2022
2,1% der in 2021 geschlachteten Masthühner waren verzehruntauglich
Geflügel

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2021 von den insgesamt 634,4 Mio. geschlachteten Masthühnern 13,5 Mio. Masthühner für nicht zum Verzehr geeignet erklärt; das waren 2,1 % der Tiere. Im Jahr 2020 hatte der Wert bei 1,7 % gelegen, damals waren 10,7 Mio. von 636,3 Mio. geschlachteten Masthühnern nicht zum Verzehr geeignet. Die Hauptursache für eine Untauglichkeit stellte die tiefe Dermatitis (Hautentzündung unter anderem im Bereich des Unterbauches und der Kloake) dar; dies war bei 29,4 % der entsprechend deklarierten Masthühner der Fall. Der zweithäufigste Befund mit 16,3 % war Bauchwassersucht (Aszites). Neben den tierbezogenen Untauglichkeitsgründen werden auch die sogenannten Schlachtschäden dokumentiert, die beispielsweise durch den Schlachtvorgang oder eine unzureichende Ausblutung der geschlachteten Tiere entstehen können. Bei der Schlachtung von Masthühnern wurden aus diesem Grund 2,3 Mio. Tiere verworfen, das entsprach 0,4 % der geschlachteten Masthühner. Im Vorjahr hatte der Anteil noch bei 0,3 % gelegen (1,7 Mio. Tiere).  

24.06.2022
Eier: Wirklich ohne Kükentöten?
Geflügel

Der rbb-Fernsehsender hat sich am 20.06.2022 in seiner montäglichen Sendereihe „SUPER.MARKT“ u.a. mit dem Thema „Eier: Wirklich ohne Kükentöten“ befasst und ist der Frage nachgegangen, ob und wie Verbraucher das Verbot des Tötens männlicher Küken anhand der Label überprüfen können. Und was passiert mit den Bruderhähnen? Hierzu wurde bei 20 Eierproduzenten, deren Produkte in Supermärkten der Region angeboten werden, nachgefragt, wo die Bruderhähne aufgezogen werden – nur fünf haben geantwortet.

Der vollständige Beitrag kann abgerufen werden unter https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/20220620_2015/eier-freilandhaltung-bodenhaltung-huehner-kueken-kuekentoeten-tierschutz.html

24.06.2022
Verordnungsentwurf des BMEL zur Krisenbeihilfe
Geflügel

Das BMEL hat mit dem Entwurf zur „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ die Details für die Krisenbeihilfe von 180 Mio. Euro vorgelegt, um die von den Folgen des Ukraine-Krieges besonders betroffenen Betriebe finanziell zu entlasten. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Bei Geflügel haltenden Betrieben sind vorgesehen, bei Hühnermast 48 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern, bei Putenmast 135 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastputen, bei Entenmast 57 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastenten.

Diese Beihilfe ist auf max. 15.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antragsverfahren erfolgen und sich nach den Tierzahlen richten, die dort hinterlegt sind. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben.

Für Betriebe, die keine Greening-Prämie erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren, bereitet das BMEL ein Kleinbeihilfenprogramm vor. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges besonders betroffen ist.

Den Verordnungsentwurf finden Sie unter www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/vo-agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2