Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

01.07.2022
20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz
Geflügel

Letzten Mittwoch hatte das BMEL anlässlich der 20-jährigen Festschreibung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz (Artikel 29a) zu einem Festakt eingeladen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündigte in seiner Rede u.a. an, die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO um Milchkühe und Puten zu ergänzen und verstärkt auf die Ausnahmen bei kurativen Eingriffen zu achten. Zudem bekräftigte er sein Ziel, in dieser Legislaturperiode den Umbau der Tierhaltung anzugehen. Hierbei sei es wichtig, „die Entwicklung der Tierbestände klima- und umweltgerecht auszurichten und wieder an der verfügbaren Fläche zu orientieren“. Tierbestände und Fläche müssten vereinbar sein, „damit Tierhaltung überhaupt mit dem Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität vereinbar bleibt. Dabei gelte die Devise, „weniger Tiere besser halten“. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Tierhaltern nun endlich Planungssicherheit gegeben werden muss und eine verlässliche Finanzierung auf den Weg gebracht wird. Prof. Lars Schrader, Leiter für Tierschutz und Tierhaltung beim FLI, hob hervor, dass in diesen 20 Jahren die Bereitschaft der Tierhalter enorm zugenommen hat, auf tiergerechte Verfahren umzustellen. Allerdings bedarf es laut Schrader eines systematischen indikatorgestützten Monitorings (nationales Tierwohl-Monitoring), um Informationen zum Stand des Tierwohls zu erhalten und auch Fortschritte zu messen und so die Maßnahmen der Politik zu evaluieren.

01.07.2022
Eiermarkt stabilisiert
Geflügel

(AMI/MEG) – Im Verlauf des Monats Juni 2022 gingen die Packstellenabgabepreise für sortierte Ware am deutschen Markt nicht weiter zurück. Auch Verarbeitungsware tendierte nicht mehr schwächer. Im Laufe des Monats zeichneten sich sogar leichte Stabilisierungstendenzen ab. Aufgrund der anhaltend hohen Produktionskosten war die Rentabilität der Eierproduktion weiterhin angespannt. Bezogen auf die einzelnen Haltungsformen zeichneten sich uneinheitliche Tendenzen ab. Freilandware war relativ knapp, da in den Niederlanden lange Zeit ein landesweites Einstallungsgebot herrschte und die 16-Wochenfrist in der die Ware weiterhin als Freilandware vermarktet werden durfte abgelaufen war. In der KW 26 wurde dieses Einstallungsgebot nun erstmals in einigen Teilen der Niederlande (mit geringer Betriebsdichte) gelockert. Es wird sich zeigen, ob die Ware auch nachgefragt wird. Bei Bio-Eiern berichteten Marktteilnehmer angesichts der Teuerungsraten auf Ladenstufe bereits von Kaufzurückhaltung in diesem Segment.

29.06.2022
DBV-Geschäftsbericht 2021/2022
Schwein

Der DBV hat zum Deutschen Bauerntag seinen Geschäftsbericht veröffentlicht. Darin bilanziert er seine agrarpolitische und berufsständische Arbeit und vertieft in einem Schwerpunkt Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft steht. Seit dem Jahr 2021 veröffentlicht der DBV seinen Geschäftsbericht als interaktiven online-Bericht, den Sie unter www.bauernverband.de abrufen können.

29.06.2022
Niedrigster Schweinebestand seit 1990
Schwein

Zum Stichtag 3. Mai 2022 wurden nach vorläufigen Ergebnissen in Deutschland 22,3 Millionen Schweine gehalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das der niedrigste Schweinebestand seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Damals wurden noch 30,8 Millionen Schweine gehalten. Gegenüber der Viehbestandserhebung zum Stichtag 3. November 2021 sank die Zahl der Schweine um 6,2 % oder 1,48 Millionen Tiere. Dies ist der dritte deutliche Rückgang in Folge. Verglichen mit dem Vorjahreswert vom 3. Mai 2021 ist der Bestand um 9,8 % oder 2,42 Millionen Tiere zurückgegangen.

29.06.2022
20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz
Schwein

Letzten Mittwoch hatte das BMEL anlässlich der 20-jährigen Festschreibung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz (Artikel 29a) zu einem Festakt eingeladen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündigte in seiner Rede u.a. an, die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO um Milchkühe und Puten zu ergänzen und verstärkt auf die Ausnahmen bei kurativen Eingriffen zu achten. Zudem bekräftigte er sein Ziel, in dieser Legislaturperiode den Umbau der Tierhaltung anzugehen. Hierbei sei es wichtig, „die Entwicklung der Tierbestände klima- und umweltgerecht auszurichten und wieder an der verfügbaren Fläche zu orientieren“. Tierbestände und Fläche müssten vereinbar sein, „damit Tierhaltung überhaupt mit dem Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität vereinbar bleibt. Dabei gelte die Devise, „weniger Tiere besser halten“. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Tierhaltern nun endlich Planungssicherheit gegeben werden muss und eine verlässliche Finanzierung auf den Weg gebracht wird.

Prof. Lars Schrader, Leiter für Tierschutz und Tierhaltung beim FLI, hob hervor, dass in diesen 20 Jahren die Bereitschaft der Tierhalter enorm zugenommen hat, auf tiergerechte Verfahren umzustellen. Allerdings bedarf es laut Schrader eines systematischen indikatorgestützten Monitorings (nationales Tierwohl-Monitoring), um Informationen zum Stand des Tierwohls zu erhalten und auch Fortschritte zu messen und so die Maßnahmen der Politik zu evaluieren.

29.06.2022
Erneute Diskussion um Einsatz von Reserveantibiotika
Schwein

Erst im September 2021 wurde auf EU-Ebene eine hitzige Diskussion über ein weitreichendes Antibiotikaverbot für Heim- und Nutztiere geführt. Der populistische und gegen die Wissenschaft sprechende Antrag des zuständigen EU-Ausschuss für Gesundheit- und Lebensmittelsicherheit (ENVI) für ein Antibiotikaverbot, wurde damals vom EU-Parlament abgelehnt. Der ENVI-Ausschuss hat bei der Überarbeitung der Delegierten Verordnung nun einen erneuten Versuch unternommen, um den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung deutlich einzuschränken. Auch dieser Antrag wurde vergangene Woche im EU-Parlament mit knapper Mehrheit abgelehnt. Im Vorfeld wurde das Thema intensiv vom DBV mit befreundeten Verbänden thematisiert. Aus der hieraus entwickelten Strategie wurde gezielt auf Abgeordnete in Schlüsselpositionen zugegangen und um die Ablehnung des Antrags und Unterstützung im Sinne des wissenschaftlich fundierten ganzheitlichen „One-Health-Ansatz“ geworben – mit Erfolg.

29.06.2022
Verlängerung der Antragsstellungsfrist für AUKM
Umwelt und Landwirtschaft

Da die neuen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für die Förderperiode ab 2023 seitens der GAP-Antragstellenden bisher offenbar sehr verhalten angenommen wurden, wird die Antragsstellungsfrist bis zum 1. August 2022 verlängert. Dieses Datum gilt als Ausschlussfrist, nachfolgend eingehende Anträge werden abgelehnt.

Auch Folgeanträge für bestimmte Maßnahmen aus dem in der Förderperiode 2014-2022 laufenden NiB-AUM Programms können noch bis 1. August über ANDI gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Restlaufzeit bestehender Verpflichtungen von mindestens 2 Jahren und eine Flächenerhöhung von maximal 50 %.

Da der AUKM-Richtlinienentwurf Bestandteil des vom BMEL eingereichten GAP-Strategieplans ist, dessen Genehmigung durch die EU-Kommission noch aussteht, kann die Antragsstellung und Genehmigung von AUKM nur unter Vorbehalt erfolgen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des nationalen GAP-Strategieplans kann es nämlich durchaus noch zu Änderungen kommen. Die finale Genehmigung des GAP-Strategieplans kann sich nach aktueller Lage bis Ende des Jahres hinauszögern. Sollten dann einige Verpflichtungen oder die vorgesehene Förderhöhe bei einigen AUKM noch Änderungen gegenüber den Entwürfen erfahren haben, werden die davon betroffenen Antragsteller noch rechtzeitig bis Ende des Jahres angeschrieben und gefragt, ob sie trotz dieser Änderungen ihren Antrag aufrechterhalten oder zurückziehen wollen.

24.06.2022
Rindermarkt: Schwarzbunte Nutzkälber wenig nachgefragt
Milch und Rind

(AMI) Die Nachfrage nach Holsteinkälbern gestaltete sich in der zurückliegenden Woche sehr ruhig. Das Einstallinteresse der Mäster ging deutlich zurück. Die Ursache dafür liegt neben dem Abschluss der Einstallungen für das Weihnachtsgeschäft in den steigenden Betriebskosten. Recht klein fiel hingegen das Angebot aus, es war aber dennoch groß genug, um den Bedarf zu decken. Entsprechend standen die Preise unter Druck und gaben erneut nach. Auch für die kommenden Wochen rechnen Marktbeteiligte mit einer eher verhaltenen Nachfrage. Die Preise dürften sich demnach zunächst weiter rückläufig entwickeln.

Ein regeres Kaufinteresse herrschte am Fleckviehkälbermarkt. Hier ließen sich die Tiere zügig vermarkten, sodass es zu erneuten Preisaufschlägen kam. In der kurzfristigen Entwicklung werden unveränderte Preise erwartet.

24.06.2022
BHV1 in NRW: Land, rinderhaltende Betriebe und Tierärzteschaft vereinbaren Maßnahmen zur Eindämmung der Rinderkrankheit
Milch und Rind

(Umweltministerium NRW) Im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken ist die Zahl der mit BHV1 (Rinderherpes) infizierten Rinderbestände kontinuierlich gestiegen. Durch zeitgleich erfolgte Ausbrüche in mehreren Betrieben hat sich das Seuchengeschehen dort mittlerweile verdichtet. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Zur Eindämmung haben das Landwirtschaftsministerium und alle rinderhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken einen verbindlich anzuwendenden Leitfaden entwickelt, in dem etwa die Einhaltung zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen vereinbart wurde. Zudem soll durch ein verstärktes Frühwarnsystem in Form erweiterter Untersuchungspflichten die möglichst schnelle Identifikation der virustragenden Tiere gewährleistet werden, um eine unerkannte Durchseuchung von Rinderbeständen und die Weiterverschleppung des Virus‘ zu unterbinden.
In Deutschland wurde im Mai 2017 nach Entfernung aller entdeckten Überträger ein jahrelanges Tilgungsprogramm abgeschlossen. Seitdem gilt Deutschland als frei von BHV1. Dieser Status ermöglicht und erleichtert den Handel mit anderen BHV1-freien Regionen. Mit dem Freiheitsstatus geht ein Impfverbot einher, damit sich Virusinfektionen nicht unter einer Impfdecke unentdeckt ausbreiten können.
Dennoch treten in Einzelfällen nach wie vor unentdeckte Virusträger auf, die den Erreger in die Bestände eintragen. In NRW konnten in den vergangenen Jahren, insbesondere im Zuge der vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen auf Virus-Antikörper, wiederholt Neuinfektionen in einzelnen Rinderbeständen nachgewiesen werden. Besonders gefährdet sind Rinderbestände in Grenznähe zu den Niederlanden, weil in den Niederlanden noch kein BHV1-Freiheitsstatus vorliegt. Dennoch kommt es regelmäßig zu Tier- und Personenkontakten über die Grenze hinweg.
Sollte sich das Seuchengeschehen nicht schnellstmöglich eindämmen lassen, droht der Region oder sogar ganz Nordrhein-Westfalen der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus‘. Zudem bedeutet die Tötung aller Rinder eines Bestandes zur Bekämpfung von BHV-1 für alle Beteiligten wie die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte eine enorme Belastung.
Bei der Tierseuche BHV1 handelt es sich um eine rinderspezifische Infektion mit dem Herpes-Virus Typ 1. Häufig verlaufen die Infektionen klinisch unauffällig. Während bei einigen Tieren eine Infektion lediglich bei entsprechenden Untersuchungen auffallen, können andere Tiere mit fieberhaften Allgemeinerkrankungen und starken Entzündungen der oberen Atemwege betroffen sein. Charakteristisch für eine Infektion mit Herpesviren ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt und so insbesondere in Stresssituationen wie Abkalbung, Krankheit, Stallwechsel oder Transport wieder Virus ausscheiden und andere Tiere infizieren kann.
Der Nachweis einer BHV1-Infektion führt bei den betroffenen Betrieben zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Impfungen gegen das Herpesvirus sind in von der EU als frei anerkannten Gebieten verboten, da diese keinen vollständigen Schutz vor Neuinfektionen oder Virus-Reaktivierungen bieten.