Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

11.04.2022
12. Berliner Milchforum mit hohem Zuspruch
Milch und Rind

(DBV) Am 7./ 8. April 2022 fand das 12. Berliner Milchforum 2022 mit über 450 Teilnehmern (ca. 350 vor Ort) statt. Der Branchentreff wurde in diesem Jahr im Hybridformat angeboten. Im Fokus der Veranstaltung standen v. a. die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine. In den Diskussionen wurde deutlich, dass die gesamte Lebensmittelkette neben den weiterhin zentralen Themen wie Tierwohl, Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch für die aktuellen Herausforderungen Lösungen finden muss. DBV-Vizepräsident Schmal im Rahmen des Milchforums: „Wir haben globale Krisen zu spüren bekommen, die allesamt kaum erwartbar waren. Corona-Pandemie, Handelskriege zwischen westlichen Demokratien, großer Angriffskrieg in der europäischen Nachbarschaft. Sicher geglaubte Gewissheiten sind in Frage gestellt worden. Die Verwerfungen haben die Ernährungssicherheit weit oben auf die gesellschaftliche Agenda rücken lassen. Das erdet einige zuvor abgehobene milchpolitische Diskussionen.“

11.04.2022
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB) Das Milchaufkommen fällt weiter saisonal untypisch schwach aus. In der 12. KW wurden lediglich 0,1 % mehr Milch als in der Vorwoche angeliefert. Der Abstand zum Vorjahresniveau beträgt in der 3. Woche in Folge -1,9 %. Mit Blick auf das Ostergeschäft wird von einer guten Nachfrage nach fettreichen Produkten berichtet. Ebenso schiebt die beginnende Spargelsaison die Nachfrage nach Butter weiter an. Die Notierungen für abgepackte Butter wurden deutlich auf 7,04 bis 7,33 EUR/kg und für Blockbutter auf 7,20 bis 7,40 EUR/kg angehoben (Kempten, 06.04.2022).

Auch die Käsenotierungen springen auf neue Preishöhen. Es besteht ein deutlicher Nachfrageüberhang. Sowohl vom LEH als auch vom Großhandel und der Industrie wird umfangreich geordert. Der Export läuft gut, wobei hohe Frachtkosten und hohe Preise vereinzelt eine Beruhigung auslösen. Trotzdem müssen Lieferungen gekürzt und auf junge Reifebestände zurückgegriffen werden. Von den Pulvermärkten wird von einer das Angebot übertreffenden Nachfrage berichtet, auch wenn sich das Exportgeschäft Ramadan-bedingt beruhigt. Die Preise tendieren fester bis steigend.

11.04.2022
Wildtierverluste bei der Mahd vermeiden
Bioenergie

Die erste Frühjahrsmahd steht an und fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs aufziehen. Natürliche Schutzstrategien wie das „Ducken und Tarnen“ schützen zwar vor Fressfeinden wie dem Fuchs, nicht aber vor den Erntemaschinen. Darauf machen die Landesjägerschaft Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen aufmerksam. Die Verbände empfehlen gemeinsam verschiedene Maßnahmen zur Prävention, die Wildtierverluste bei der Mahd vermeiden sollen.

Von innen nach außen mähen lautet die grundsätzliche Empfehlung für die Mäharbeiten. Diese einfache Regel ermöglicht es Rehen, Feldhasen und Co. noch während der Mahd die Flächen nach außen durch das stehende Gras zu verlassen. Je nach Situation, gilt es flächenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen: An stark befahrenen Straßen etwa, ist einseitig von der Straße her mit der Mahd zu beginnen. Besondere Aufmerksamkeit ist in den Saumbereichen gefragt – diese sind als Aufenthaltsorte bei vielen Wildtieren besonders beliebt und erfordern zusätzliche Vorsicht.

In Flächen mit bekanntem Wildvorkommen sollte bei den Mäharbeiten die Geschwindigkeit verringert werden und besondere Aufmerksamkeit gelten. Da sich viele Wildtiere vor hellem Scheinwerferlicht instinktiv ducken und nicht flüchten, sollte in der Dunkelheit auf Mäharbeiten möglichst gänzlich verzichtet werden. Bei der Ernte von Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – auch und gerade bei Bodenbrütern. Effektive Wildtierrettung beginnt aber bereits vor der Mahd. Bewirtschafter von Flächen sind tierschutzrechtlich verpflichtet, bei landwirtschaftlichen Arbeiten den Tieren vermeidbare Leiden oder Qualen zu ersparen. Geplanten Erntetermine sollten rechtzeitig mit dem Jagdpächter abgesprochen werden.

Kostengünstig und effektiv sind Knistertüten oder Flatterbänder in den Flächen. Auch der Einsatz von elektronischen Wildscheuchen hat sich bewährt. Jeweils ein Gerät pro drei Hektar kann zur Beunruhigung ausreichen. Als sehr erfolgreich hat sich auch der Einsatz so genannter akustischer Wildretter erwiesen. Diese an den Erntemaschinen angebrachten Signaltongeber erzeugen einen sehr hohen Piepton, der Wildtiere zur Flucht veranlasst.

Seit einigen Jahren kommen vermehrt Drohnen mit Wärmebild- oder Infrarot-Technik zum Einsatz. Sie können helfen, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren, um sie so vor den Erntemaschinen zu retten. Da deren Einsatz aber noch nicht flächendeckendeckend gewährleistet ist und zudem stark von äußeren Faktoren wie z.B. der Außentemperatur abhängig ist, sind die bewährten Strategien zur Vermeidung von Wildtierverlusten bei der Mahd, zu den auch das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden zählt, weiterhin von essenzieller Bedeutung.

07.04.2022
BImSch-Genehmigung bald für fast alle Tierhalter?
Geflügel

EU-Kommission legt Vorschlag mit neuen Genehmigungshürden ab 150 GV vor

Wer die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der so genannten „Industrie-Emissionsrichtlinie“ (IED-Richtlinie) liest, muss denken, dass in den Mitgliedstaaten beim Stallbau bisher keine Umweltvorschriften eingehalten werden mussten. Anders lässt es sich kaum erklären, warum die Kommission die bisher geltenden Schwellenwerte für die besonders bürokratischen Genehmigungs- und Überwachungspflichten nach der IED-Richtlinie für die so genannte „intensive“ Tierhaltung zukünftig pauschal für alle Nutztierarten auf 150 Großvieheinheiten je Standort und Betreiber absenken will. Bisher mussten die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie, die überwiegend aus Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen und größere Industrieanlagen besteht, auch bei Anlagen mit mehr 40.000 Geflügelplätzen, mehr als 2.000 Mastschweinen oder mehr als 750 Sauen anwenden. Rinder konnten auf Initiative der europäischen Bauernverbände bei der letzten Anpassung noch aus dem Anwendungsbereich herausgehalten werden. Neben besonders aufwändigen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und veröffentlichungspflichtigen regelmäßigen behördlichen Umweltinspektionen schreibt die Richtlinie die Einhaltung bestimmter Schadstoffgrenzwerte und standortunabhängiger vorsorgender Maßnahmen zur Reinhaltung von Luft, Boden und Gewässern vor. Die Betriebe müssen die für die Branche durch europäische Kommissionen erarbeiteten „besten verfügbaren Techniken“ zum Umweltschutz einhalten. In der deutschen Umsetzung wurde über die so genannte TA Luft hierzu beispielsweise jüngst die Installation von Abluftwäschern zur Filterung von Staub, Ammoniak und Geruch vorgeschrieben. Außerdem setzt Deutschland die Richtlinie in etwas abgemilderter Form bereits für Anlagen ab 15.000 Legehennen oder Puten, 30.000 Masthähnchen, 1.500 Mastschweinen bzw. 560 Sauen um, aber auch mit einer Kumulierungsregel für Gemischtbetriebe.

BImSch-Verfahren zukünftig für nahezu jeden Stall und jede Umbaumaßnahme?

Zur Anwendung kommt das landläufig als „BImSch-Verfahren“ bezeichnete Genehmigungsverfahren, dass insbesondere wegen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden sowie höherer Genehmigungskosten von Tierhaltern gefürchtet ist. Die Kommission schlägt jetzt die Einfügung eines eigenständigen Kapitels für die Genehmigung und Überwachung von Stallbauten in die Richtlinie vor, das dann auch für die Rinderhaltung gelten und bereits ab einem Umfang an Stallplätzen von umgerechnet etwa 150 GV umgesetzt werden soll. Damit wäre in Niedersachsen jeder durchschnittliche Milchviehbetrieb und auch kleine Schweine- und Geflügelhaltungen (ab 500 Mastschweinen, 300 Sauen (ohne jegliche Mast), 5.000 Hähnchen bzw. Puten oder gut 10.500 Legehennen) zukünftig nach dem BImSch-Verfahren zu genehmigen. Betroffen wären alle Tierhalter, ohne Unterscheidung nach Flächenausstattung oder steuerlicher Einstufung in „landwirtschaftlich“ oder „gewerblich“. Jede bauliche Veränderung von bereits bestehenden Ställen auf den heutigen Höfen oberhalb dieser Größenordnung würde ein BImSch-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auslösen, regelmäßigen Umweltinspektionen der Immissionsschutzbehörden der Landkreise usw. Im Unklaren lässt die EU-Kommission noch, wie man mit den bisher festgelegten „besten verfügbaren Techniken“ und den besonders strengen Umweltvorsorgeanforderungen zukünftig bei derartig kleinen Betrieben umgehen will. Das soll erst später in Durchführungsverordnungen festgelegt werden.

Kommission zerstört bäuerliche Strukturen in der Tierhaltung

Für das Landvolk Niedersachsen steht bereits fest, dass die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag durch die Hintertür und mit vorgeschobenen Argumenten damit den bäuerlichen Tierhaltern in Europa die weitere Entwicklung erschweren und für ihre Ziele in der „Farm to Fork“-Strategie und dem „Green Deal“ auch vor einer Politik mit der Brechstange nicht zurückschreckt. Sie ignoriert damit erneut die Expertise ihres eigenen wissenschaftlichen Dienstes, der die einseitige Einschränkung der europäischen Lebensmittelerzeugung bereits vernichtend beurteilt hat und der Kommission bescheinigt, lediglich Produktionsverlagerungen ins außereuropäische Ausland zu bewirken statt effizienten Klimaschutz zu betreiben. Ein Effekt wird mit dem Vorschlag in jedem Fall erreicht: Der Strukturwandel in der Tierhaltung zu deutlich größeren Beständen wird erneut angetrieben, denn höhere Bürokratiekosten und Genehmigungsaufwand lassen sich nur über größere Stückzahlen wieder erwirtschaften. Das Landvolk erwartet, dass insbesondere das Europaparlament der Kommission einmal nicht auf den Leim geht und den Plänen eine klare Absage erteilt.

07.04.2022
Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau – 150 Betriebe mit Interesse am Humusaufbau gesucht
Öko-Landbau

Wir weisen auf die gemeinsame Pressemitteilung vom Deutschen Bauernverband DBV und dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hin:

Für das Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden suchen der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) 150 biologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe mit Interesse am Humusaufbau.
In den kommenden sechs Jahren sollen die Betriebe passgenaue Maßnahmen zum Humusaufbau auf ihren Flächen umsetzen. Dafür erarbeiten die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit Experten betriebsindividuelle Konzepte und werden in der Umsetzung über die gesamte Projektlaufzeit betreut. Das Thünen-Institut wertet die im Projekt gewonnenen Daten wissenschaftlich aus. So erhalten nicht nur die teilnehmenden Betriebe fundierte Antworten, welche Maßnahmen unter ihren Standortbedingungen welchen Beitrag zu Humusaufbau und Klimaschutz leisten: Die zusammengefassten Ergebnisse werden der breiten landwirtschaftlichen Praxis zur Verfügung gestellt, so dass das Projekt seinen Beitrag zum großflächigen Humusaufbau leisten kann.

Unter www.umfrageonline.com/c/humusprojekt können sich interessierte Betriebe über das Projekt informieren und direkt online bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15.05.2022.

Für Landwirtinnen und Landwirte, die mehr Infos benötigen, besteht auf der Plattform die Möglichkeit sich zu einer Online-Informationsveranstaltung am 20. April anzumelden.

Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden
Gemeinsam mit der wissenschaftlichen Begleitung des Thünen-Instituts und 150 landwirtschaftlichen Demonstrationsbetrieben werden die Projektpartner BÖLW und DBV in ganz Deutschland in den kommenden sechs Jahren humusmehrende Maßnahmen praxisnah erproben und wissenschaftlich validieren.
Humus, die organische Substanz des Bodens, ist entscheidend für die Bodenfruchtbarkeit und durch den hohen Anteil an organischem Kohlenstoff ein „CO2-Speicher“. In insgesamt zehn Modellregionen werden – unterstützt durch eine kompetente fachliche Begleitung – neue Wege entwickelt, erprobt und ausgewertet, mit denen der Humusgehalt der Böden dauerhaft vermehrt werden kann. Im Projekt gewonnene Erkenntnisse sollen für die breite landwirtschaftliche Praxis nutzbar werden und somit den flächendeckenden Humusaufbau unterstützen. Das Projekt leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung im Bereich der Landwirtschaft und unterstützt die Ziele der Europäischen Kommission für mehr aktiven Klimaschutz in der Landwirtschaft.

07.04.2022
AI: neuer Fall bei Puten im LK Oldenburg
Geflügel

(LK OL) Am 06.04.2022 hat der Landkreis Oldenburg mitgeteilt, dass in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Prinzhöfte die Geflügelpest ausgebrochen ist. Der Ausbruchsbetrieb und zwei weitere Kontaktbetriebe wurden bereits geräumt. Insgesamt waren ca. 13.500 Puten betroffen. Es wurde um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus der „Schutzzone 2 Prinzhöfte – Klein Henstedt“ (3 km Radius) und der „Überwachungszone 2 Samtgemeinde Harpstedt, Wildeshausen, Dötlingen, Ganderkesee“ (10 km  Radius). Die Überwachungszone reicht in die Stadt Delmenhorst und in den Landkreis Diepholz hinein. Weitere Details sind dem Amtsblatt Nr. 21/2022 zu entnehmen.

07.04.2022
KAT-Bestimmungen zur Junghennen- und Bruderhahnaufzucht
Geflügel

Für die Aufzucht von Junghennen und Bruderhähnen gibt es keine bundesweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für KAT-Betriebe gelten ab 2022 neue Bestimmungen: viel Platz im Stall, Sitzstangen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf. Die meisten Vorschriften orientieren sich sinngemäß an der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Bei der Besatzdichte sind in der konventionellen Haltung bei KAT ab dem 35. Lebenstag (LT) 20 Tiere pro m2 erlaubt bzw. 40 Tiere pro m2 nutzbare Stallgrundfläche. Ab Juli 2024 wird dies geändert, dann sind ab dem 35. LT nur noch 18 Tiere pro m2 bzw. 36 Tiere pro m2 nutzbare Grundfläche erlaubt, wie in den niedersächsischen Empfehlungen. In der ökologischen Haltung gelten bei der Besatzdichte nach wie vor die 21 kg pro m2. Das bedeutet ca. 14 Tiere pro m2 am Ende der Aufzuchtphase. Die KAT-Bestimmungen fordern in Anlehnung an die niedersächsischen Empfehlungen hier auch schon ab dem 35. LT eine Besatzdichte von maximal 14 Tieren pro m2 bzw. 28 Tieren pro m2 nutzbare Stallgrundfläche. Für die Voraufzucht unter KAT-Bedingungen gilt: Vom 35. bis 49. LT dürfen maximal 30 Tiere pro m2 in den Stall, ab dem 50. LT gelten dann für konventionelle und ökologische Haltungen jeweils die vorher genannten Zahlen. Bis zum 35. LT können die Küken theoretisch in den Volieren eingesperrt sein. Sitzstangen sollen den Tieren in KAT-Betrieben ab dem ersten LT angeboten werden, davon ein Drittel erhöht. Im konventionellen Betrieb müssen für weibliche Tiere ab dem 50. LT 6 cm pro Tier und ab dem 64. LT 10 cm pro Tier vorhanden sein. Für die männlichen Tiere sind schon ab dem 35. LT 6 cm pro Tier vorgeschrieben. Ist ein Kaltscharrraum im konventionellen Betrieb vorhanden, kann dessen Fläche laut KAT-Bestimmungen auf die vorhandene Besatzdichte angerechnet werden. Voraussetzungen sind eine Bodenplatte, Windschutz und Einstreu.

07.04.2022
BVL-Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz – Therapiehäufigkeit weiter gesunken
Geflügel

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31.03.2022 die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren für das 2. Halbjahr 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Laut BVL wurde eine Abnahme für die Therapiehäufigkeit bei Masthähnchen um 8,5 % auf eine Kennziffer 2 von 34,065 verzeichnet, bei den Puten um 7,5 % auf 27,469. Dieses eigentlich erfreuliche Absinken der Therapiehäufigkeiten hat jedoch zur Konsequenz, dass die Tierhalter leichter und schon bei geringen Antibiotikabehandlungen zu Reduktionsmaßnahmen gezwungen werden. So bedeutet eine Therapiehäufigkeit mit der Kennziffer von bundesweit null, wie bei den Mastrindern, dass jede Behandlung einen Erzeuger über die Kennzahl bringt. Damit der Antibiotikaeinsatz im Krankheitsfall möglich bleibt, gibt es Forderungen, das Arzneimittelgesetz entsprechend zu ändern. https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2022/2022_03_31_Fa_Therapiehaeufigkeit_2HJ_2021.html