Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 30.09.2021 die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren für das 1. Halbjahr 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 30.09.2021 die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren für das 1. Halbjahr 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Aktuell wurden in Sachsen 481 bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert, die sich bislang auf die Landkreise Görlitz und Bautzen erstrecken. Um frühzeitig eine Verbreitung des Virus feststellen zu können, hat Sachsen nun seine Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der ASP im Rahmen der Allgemeinverfügung erweitert. Die bisher nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen geltende Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine wurde nun auf die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie auf Dresden ausgedehnt. Die Aufwandsentschädigung dafür beträgt 50 Euro je Wildschwein, unabhängig vom Geschlecht. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung von Oktober 2020 behalten ihre Gültigkeit. Demnach müssen im gesamten Freistaat alle tot aufgefundenen, verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden. Gefundene Kadaver sind zu melden. Zudem müssen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen (nur dort) Aufbruch und die Schwarte von gesund erlegten Wildschweinen über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen unschädlich entsorgt werden.
Die letzte Woche stattgefundene Agrarministerkonferenz befasste sich u.a. neben einem verbindlichen Tierwohllabel und der prekären Lage der Schweinehalter in Deutschland als ein zentrales Thema mit dem Umbau der Tierhaltung. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner forderte hierzu die Bundesländer auf, sich auf eines der von ihr vorgelegten Finanzierungsmodelle zum Umbau der Tierhaltung festzulegen. „Mehr Tierwohl kostet auch mehr Geld – dafür benötigen die Landwirte Unterstützung“, so Klöckner. Nach Kritik einiger Länder verweist sie darauf, dass zudem die EU-Kommission die Zustimmung erteilt hat, dass Stallbauinvestitionen für mehr Tierwohl mit bis zu 80 % gefördert werden können. Auch ist die Förderdauer nicht mehr auf sieben Jahre begrenzt, sondern unbefristet.
Vergangene Woche hat sich der DBV mit einem Schreiben an BMEL-Staatssekretärin Beate Kasch gewandt und um Prüfung gebeten, inwieweit die von der ASP betroffenen Schweinehalter in den Restriktionszonen unterstützt werden können. Neben der ohnehin angespannten Lage auf dem Schweinemarkt bedeuten die eingerichteten ASP-Restriktionszonen und die daraus resultierenden Vermarktungsbeschränkungen eine faktische Stilllegung der Erzeugung. Eine Lösungsmöglichkeit sieht der DBV darin, dass zunächst die Veterinärbehörden diese Stilllegung eindeutig als Quarantänemaßnahme einstufen und aufgrund dessen eine EU-Verordnung heranziehen, die auf „Einkommensverluste aufgrund von Quarantäneauflagen“ Bezug nimmt. Das BMEL wurde um entsprechende Klärung einer Beihilfeberechtigung gebeten.
Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission (GD SANTE) hat das externe Unternehmen ICF mit der Durchführung einer Studie zur Tierschutzkennzeichnung beauftragt. Diese Umfrage ist Bestandteil der Anstrengungen, die die Europäische Kommission – gemeinsam mit anderen Interessengruppen – unternimmt, um die Wissensgrundlage zu verbessern, auf der ein potenzieller künftiger Vorschlag für ein EU-weites Tierschutzkennzeichen entwickelt werden könnte. Die folgende Umfrage bildet einen Teil der von ICF für die Gesamtuntersuchung durchgeführten Datenerhebung, deren Ergebnis somit auch maßgeblich von Ihren Ansichten, Erfahrungen und Auskünften abhängt. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren sie: laura.campbell@icf.com. Eine Teilnahme an der Umfrage ist unter diesem Link noch bis zum 15. Oktober möglich.
(AMI/MEG) Trotz teilweise noch sommerlicher Temperaturen rückte das Grillgeschäft im September nach und nach in den Hintergrund. Ende des Monats war die Auslistung des Sommersortiments weitgehend abgeschlossen. Die herbstliche Palette wurde gelistet und die Nachfrage nach diesen Produkten nahm zu. Der Fokus der Verbrauchernachfrage lag vermehrt auf ganzen Grillern und Rotfleisch von der Pute. Hier konnten sich die Preise festigen. Die anhaltend hohen Futterkosten stellen die Geflügelmäster weiterhin auf eine harte Probe. Wie normalerweise üblich zur Zeit der Volksfeste wurden am Geflügelmarkt umfangreiche Sonderaktionen auf Ladenstufe durchgeführt. Im September zog die Nachfrage nach Enten und Ententeilen saisonbedingt an, höhere Preise konnten in diesem Bereich durchgesetzt werden. Marktteilnehmer befürchten für die nächsten Monate ein verknapptes Angebot aufgrund der im Frühjahr 2021 verringerten Einstallungszahlen von Enten, nicht nur in Deutschland, auch in Nachbarländern.
Die QS GmbH hat in den Zahlen und Fakten zu Kontaminanten in Futtermitteln die Auswertungen aus dem QS-Futtermittelmonitoring 2021 für Sie ergänzt. Die Auswertungen können u.a. dazu herangezogen werden, die Analyseergebnisse der eigenen Futtermittel mit denen der Branche zu vergleichen. Die Datenbasis bilden rund 5 Mio. Analyseergebnisse aus dem Zeitraum von Januar 2008 bis Juni 2021. In bewährter Weise hat QS auch in diesem Sommer die aktuellen Ergebnisse zu Kontaminanten in Futtermitteln ausgewertet.
Die Übersicht finden Sie unter:
www.q-s.de/services/files/downloadcenter/10-publikationen/QS_Zahlen%20Fakten_Futtermittel_2021.pdf
Der Niedersächsische Geflügelwirtschaft Landesverband e.V. hat am 28. September 2021 auf der Mitgliederversammlung eine Resolution zur Zukunft der deutschen Nutztierhaltung verabschiedet. Diese richtet sich an die Politik, den Handel und die Verbraucher, um als „Weckruf“ auf die Existenzgefährdung dieser Branche hinzuweisen und gemeinsam Verantwortung für deren Fortbestand zu übernehmen. Die Resolution finden Sie unter: