Zur Entscheidung der Agrarministerkonferenz über die Agrarförderung bis 2027 merkt DBV-Präsident Rukwied an, dass der Kompromiss schmerzhafte Einschnitte in der Agrarförderung mit sich bringt. Nun sei es wichtig, dass durch die Ausgestaltung der Eco-Schemes und der Agrarumweltmaßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Mittel in der Landwirtschaft ankommen. Der DBV legte Vorschläge für einfach umsetzbare und attraktive Um-weltmaßnahmen vor, durch die Landwirte ca. 1,8 Milliarden Euro an zusätzlichen Umweltleistungen erbringen können.
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
06.04.2021
06.04.2021
Warenterminkontrakte: Weitere Seminare Milch und Rind
Unter dem Motto „Zukünftige Milchpreise schon heute sichern“ führte das ife-Institut im März gemeinsam mit den Kooperationspartnern DBV, DRV, EEX und StoneX Group eine Online-Seminarreihe zu den Möglichkeiten von Warenterminkontrakten im Milchsektor durch. Die Veranstaltungen trafen auf positive Resonanz. Angesichts der Nachfrage wer-den zwei weitere Schulungen am 19. April sowie am 4. Mai stattfinden. Informationen sowie Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
06.04.2021
Unlautere Handelspraktiken im Bundestag Milch und Rind
Der Bundestag hat den angestrebten Beschluss zum Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken erneut verschoben. Als neuer Termin kommt frühestens der 12. April in Frage. Zuletzt mangelte es an einer Einigung zum Umfang des Schutzbereiches für Unternehmen über die Umsatzgrenze von 350 Mio. EUR hinaus. Ferner muss noch eine Einigung u. a. zur Einstufung aller sogenannten „grauen“ Handelspraktiken als generell unzulässig in die „schwarze“ Liste erfolgen.
06.04.2021
Milchmarkt Milch und Rind
(AMI, ZMB) In der 11. KW wurden saisonal bedingt 0,2 % mehr Milch im Vergleich zur Vorwoche angeliefert. Der Rückstand zur Vorjahreslinie liegt nun bei 1,4 %. Es besteht vor Ostern eine hohe Nachfrage nach Produkten des weißen Sortiments, insbesondere H-Milch. Die Molkereiabgabepreise für abgepackte Butter bleiben auf dem Niveau der Vorwochen bei erhöhten Bestellungen in der Karwoche. Der Markt für Blockbutter wird belebter, allerdings bei schwächerer Preisentwicklung. Es bestehen sehr uneinheitliche Preise für Butter am Weltmarkt. Vor Ostern besteht ein erhöhter Bedarf an Käse im LEH. Der Markt für Schnittkäse bleibt weiterhin stabil, die Nachfrage aus Italien ist allerdings rückläufig. Die aktuelle Nachfrage nach Milch- und Molkenpulver ist feiertagsbedingt ruhiger, der Markt ist stabil.

Der durchschnittliche bundesweite Milcherzeugerpreis ist für Februar 2021 im Vgl. zum Vormonat um 0,2 Ct/kg auf 32,1 Ct/kg (bei 4,2 % Fett; 3,4 % Eiweiß) gestiegen. Der Mittelwert der 25 % höchsten Vergleichspreise hat sich um 0,3 Ct/kg verbessert. Der Mittelwert der 25 % niedrigsten Vergleichspreise ist dagegen um 0,1 Ct/kg gesunken.
01.04.2021
Warum ist mein Feldblock „rot“? Umwelt und Landwirtschaft
Landesamt veröffentlicht Ausgangswerte für Nitratauswaschungsgefährdung im Internet
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute die wichtigsten Werte veröffentlicht, die die Grundlage für die Einstufung von Feldblöcken als „nitratauswaschungsgefährdete rote Fläche“ sind. Landwirte, die Flächen in diesen „roten“ Feldblöcken bewirtschaften, müssen darauf nach der Düngeverordnung die strengen Auflagen für „rote“, nitratsensible Gebiete einhalten. Dazu zählen z. B. (statt im Betriebsdurchschnitt) die schlagbezogene einhaltung der N-Ausbringungsobergrenze von 170 kg/ha für Wirtschaftsdünger und Gärreste und in der Summe der „roten“ Schläge eines Betriebes die Reduzierung der N-Düngung auf maximal 80% des Stickstoffdüngebedarfs. Ab 2022 will die Landesregierung als ergänzende Maßnahme die Betriebe für die roten Schläge zur Beprobung auf den Nmin-gehalt im Frühjahr verpflichten. Für diese Schläge dürfen dann nicht mehr wie bisher die Nmin-Richtwerte für die Düngebedarfsermittlung herangezogen werden, sondern eigene Probenahmen.
Rote Feldblöcke gibt es nur in Gebieten, bei denen über ein hydrogeologisches Abgrenzungsverfahren oder eine geostatitische Methode eine Grundwasserbelastung von über 37,5 mg Nitrat pro Liter angenommen wird. Das Landvolk Niedersachsen kritisiert insbesondere die hydrogeologische Methode und die Verfahren zur Messstellenauswahl. Die Landesregierung hat auf diese Kritik inzwischen reagiert und will schrittweise landesweit eine geostatistische Methode zur Gebietsabgrenzung „roter Gebiete“ verwenden. Aktuell ist die Mehrzahl der Gebiete nach einer hydrogeologischen Methode abgegrenzt. „Grüne“ Messstellen, an denen keine erkennbare Überschreitung der Nitrat-Qualitätsnorm von 50 mg/l (bei steigenden mehrjährigen Trend schon ab 37,5 mg/l) vorliegt, werden in Niedersachsen für die Bewertung auf Ebene von Feldblöcken in den hydrogeologisch abgegrenzten Gebieten von den Behörden aktuell als nicht relevant betrachtet. Die Ermittlung der Auswaschungsgefährdung durch das LBEG dient in diesen Gebieten aber dazu, die Nutzflächen zu identifizieren, von denen angenommen wird, dass sie nicht die Ursache für hohe Nitratgehalte im Grundwasser sein können. Feldblöcke, bei denen die Berechnung ergibt, dass im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Zone (in max. 2 Meter Tiefe) die Nitratkonzentration nicht mehr als 50 mg/l beträgt, werden danach von „rot“ wieder auf „grün“ umgestellt. Grundlage der Berechnung sind nicht konkrete Messungen, sondern Annahmen über den Stickstoffüberschuss aus der landwirtschaftlichen Nutzung auf Gemeindeebene, Berechnungen über Stickstoffeinträge aus der Luft (atmosphärische Deposition), Annahmen über den Abbau von reaktiven Stickstoffverbindungen in der durchwurzelbaren Zone zu nichtreaktiven Luftstickstoff und Lachgas (Denitrifikation) sowie über die jährliche Sickerwasserbildung, die sich vor allem aus den jährlichen Niederschlägen und der Verdunstung sowie Oberflächenabfluss ergibt. https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=2nXoChH3
Mit der Veröffentlichung der Ausgangsdaten und der sich daraus ergebenden potenziellen Nitratkonzentration der verbleibenden roten Feldblöcke in „roten Gebieten“ im Kartenserver des LBEG (NIBIS) unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ (Themenkarte Landwirtschaft/Emissionsrisiko für Nitrat) erfüllt das LBEG eine Forderung aus dem Berufsstand. Aus Sicht des Landvolk Niedersachsen ist der größte Kritikpunkt an dieser gut gedachten, aber für viele Standorte kaum entlastetenden Bewertung des Auswaschungsrisikos der extrem strenge Vorsorgewert von 50 mg Nitrat im Sickerwasser. Denn diese Grenze des potenziellen (rechnerisch ermittelten) Sickerwassergehaltes kann auf Ackerland bei einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung für einen optimalen Ertrag und den vom Markt geforderten Qualitäten naturbedingt auf vielen Standorten nicht eingehalten werden. Gewisse Anpassungen insbesondere für die bessere Ermittlung des tatsächlichen N-ÜBerschusses sind zwar für die nächsten Jahre in Niedersachsen vorgesehen, werden jedoch auf leichten und mittleren Ackerstandorten nur sehr begrenzte Effekte haben. Denn auf diesen Standorten müssten die N-Überschüsse dazu teilweise unter 20 kg/ha*a sinken, bevor die rechnerische Sickerwasserkonzentration unter 50 mg liegt und damit die Umstellung vorn „rot“ auf „grün“ möglich wird.
01.04.2021
Eiermarkt: Deutliche Belebung erst in der Karwoche Geflügel
(AMI/MEG) Der Eiermarkt tendierte im März eher stabil. Die Bestellungen des LEHs liefen zügig, aber eine gesteigerte Nachfrage der Verbraucher aufgrund zu erwartender, vorösterlicher Aktivitäten war erst in der Karwoche zu verspüren. Freilandeier, die nach Ablauf der 16 Wochen-Frist nicht mehr als Freilandeier deklariert werden dürfen, kamen als sogenannte „Solidaritätseier“ auf den Markt. Die Skepsis der Verbraucher diesen Eiern gegenüber führte jedoch zu verstärkten Käufen von Bodenhaltungseiern, wodurch noch bestehende Überhänge abgebaut wurden. Bioeier blieben weiterhin knapp. Die Verarbeiter und die Färbereien nahmen in der zweiten Monatshälfte eher verhalten Eier aus dem Markt, sie schienen bevorratet zu sein. Weitere Ausbreitungen der Aviären Influenza in Geflügelbeständen machten der Geflügelbranche verstärkte Sorgen. Die Preise am deutschen Spotmarkt blieben im März überwiegend stabil. Nur für kurz vor dem Osterfest prompt auszuliefernde Partien konnten noch Preiserhöhungen durchgesetzt werden.
01.04.2021
Geflügelmarkt vor Herausforderungen Geflügel
(AMI/MEG) Der Lebensmitteleinzelhandel listete im Laufe des Monats März marinierte Geflügelteile ein. Wetterbedingt fiel der Start ins Grillgeschäft jedoch noch verhalten aus. Frische Hähnchenteile blieben das meist nachgefragte Geflügelfleisch. Etliche Einkaufsstätten bewarben im März 2021 auch frische ganze Hähnchenschlachtkörper. Die Großhandelspreise zogen im März an. Für die kommenden Wochen wurden weitere Anhebungen avisiert. Jüngste Verhandlungen zwischen Mästerorganisationen und Schlachtereien führten zu höheren Auszahlungspreisen für Lebendware. Die Futterpreise verblieben auf stark erhöhtem Niveau. Das Interesse an Putenfleisch auf Ladenstufe war stetig. Die Branche befürchtet jedoch, die mit Beginn der Grillsaison zu erwartende Steigerung der Verbrauchernachfrage nicht bedienen zu können. Denn die Ausbrüche der Aviären Influenza begrenzen das Angebot. Insbesondere die regional verhängten Wiedereinstallungsverbote von Putenküken machen sich angebotsmindernd bemerkbar. Die Großhandelspreise zogen leicht an, verfehlten aber weiterhin das Vorjahresniveau.
01.04.2021
BMEL erarbeitet Ausnahme vom Verbot des Kükentötens Geflügel
(aho) Zum Verbot des Tötens männlicher Küken hatte der Bundesrat Anfang März eine Ergänzung im vorgelegten Gesetzentwurf gefordert. Unter Verweis auf den speziellen Futterbedarf beispielsweise in Zoos oder Wildtierauffangstationen hatten die Bundesländer in ihrer Stellungnahme festgestellt: „Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.“ Laut NOZ arbeitet das BMEL daher derzeit an einem ergänzenden Formulierungsvorschlag. Dieser Vorschlag soll Ausnahmen für den Fall vorsehen, dass die Eintagsküken an solche Tiere verfüttert werden, die auf entsprechendes Futter für eine artgerechte Ernährung angewiesen sind. Unklar bleibt, in welchem Umfang die Ausnahmen greifen könnten. Als Nächstes wird sich der Bundestag mit dem Thema befassen. Mitte April steht das Kükentöten auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses.