Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

10.07.2020
Anmeldefrist Private Lagerhaltung beendet
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Die Anmeldefrist für Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung von Butter, Käse und Magermilchpulver ist am 30. Juni 2020 abgelaufen. EU-weit wurden für die Private Lagerhaltung seit Beginn der Maß-nahme (07. Mai 2020) 67.694 t Butter, 47.711 t Käse und 20.138 t Magermilchpulver angemeldet. Auf Deutschland entfielen 13.368 t Butter, 901 t Käse und 10.025 t Magermilchpulver.

10.07.2020
ITW Rind: Aktueller Stand der Erarbeitung
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Die Ausgestaltung einer Initiative Tierwohl (ITW) Rind wird derzeit in einer Arbeitsgruppe von ITW, QS und QM-Milch abgestimmt. Schon jetzt ist klar, dass es für die Produktionsrichtungen Milchviehhaltung, Rindermast sowie Kälber-/Färsenmast eigener Kriterienkataloge bedarf. Zwischen QM-Milch und QS wurden mögliche Basiskriterien einer ITW Rind konkretisiert, der QM-Standard wird berücksichtigt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind für die Definition eines Zusatzmoduls für Tierwohlkriterien in der Milchviehhaltung von Relevanz.

10.07.2020
DBV-Konjunkturbarometer leicht verbessert
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Der DBV-Konjunkturbarometer weist eine leichte Erholung der wirtschaftlichen Stimmungslage der deutschen Landwirte gegenüber März 2020 auf. Es herrscht jedoch weiterhin Investitionszurückhaltung. Nur 26 % der Landwirte wollen in den kommenden sechs Monate investieren. Ursachen sind die ungünstigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie die Corona-Krise. Ein Drittel der Landwirte verzeichnet Umsatzeinbußen. Besonders hoch ist dieser Anteil unter den Milchviehbetrieben. Mehr Informationen zum Konjunkturbarometer sind unter den Pressemitteilungen des DBV zu finden.

10.07.2020
„Q-Check“ unterstützt betriebliche Eigenkon-trolle
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Tierhalter sind zur Erhebung von Tierwohlindikatoren verpflichtet. Gleichzeitig soll aus Sicht der Bundesregierung ein nationales Tierwohlmonitoring etabliert werden. Mit der Milchkontrolle, der HIT-Datenbank, der Milchgüteprüfung und QM-Milch verfügt die Milchbranche über breit etablierte Systeme. Eine Überprüfung der Eignung dieser Systeme für die betriebliche Eigenkontrolle und ein nationales Tierwohlmonitoring waren Gegenstand des Projekts „Q Check“ der DLQ. Das Projekt wurde erfolgreich beendet und der Q Check-Report entwickelt. Mit Hilfe des Reports kann auf einen Blick die betriebliche Tierwohlsituation erfasst werden. Erreicht wird dies über einen einheitlichen Standard, dem sich alle Milchkontrollverbände verpflichtet haben. Mehr Informationen sind auf der Q-Check-Website (Infothek) zu finden.

10.07.2020
Überwiegend stabile Preise für Schlachtrinder
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

(AMI) – Wie schon in der vergangenen Woche fällt die Nachfrage nach schlachtreifen Rindern mehrheitlich ruhig aus, der Handel scheint sogar noch weiter abzunehmen. Gleichzeitig ist aber auch das Angebot über fast alle Bereiche hinweg klein, weshalb die Märkte zumeist als ausgeglichen beschrieben werden. Dabei sind aber durchaus regionale Unterschiede zu erkennen, hier und da nimmt der Druck insbesondere bei den Schlachtkühen leicht zu. Dabei machen sich auch die fehlenden Schlacht- und Zerlegekapazitäten bemerkbar. Entsprechend müssen die Erzeuger in manchen Regionen kleinere Abschläge akzeptieren. Insgesamt dominieren aber dennoch weiterhin stabile Preise.

10.07.2020
Nullmeldung wird verpflichtend
Geflügel

Info Geflügel

Ab Ende Januar 2022 müssen alle Tierhalter eine Antibiotika-Nullmeldung an das QS-System abliefern. Die Bundesregierung hat im Arzneimittelgesetz (AMG) Anpassungen am Antibiotikaminimierungskonzept vorgenommen. Damit besteht auch dann eine Mitteilungsverpflichtung an die Behörde, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Auch die Mitteilung des Anwendungs- und Abgabedatums in der HIT-Tierarzneimittel-Datenbank wird Pflicht. Gleichzeitig soll den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt werden, die geforderte Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben. Erweitert werden sollen die Regelungen zur Verwendung von Daten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung nutzen dürfen. Große Hoffnung setzt die Bundeslandwirtschaftsministerin in die zukünftige EU-Liste der Reserveantibiotika. Bis zum Jahr 2022 werde die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika erstellen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssten.

Leider hält das BMEL daran fest, Kombipräparate, wie beispielsweise aus Lincomycin und Spectinomycin weiter mit dem Faktor 2 zu belegen, obwohl diese in der Humanmedizin gar nicht eingesetzt werden. Gerade in der Geflügelpraxis könne, laut Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (bpt), durch den Einsatz dieses zugelassenen Kombinationsantibiotikums die politisch immer wieder geforderte Reduktion von Colistin erfolgen. „Tritt die 17. AMG-Novelle unverändert in Kraft, ist zu erwarten, dass diese Kombinationspräparate weniger zum Einsatz kommen werden, weil die Betriebe damit schnell und stark im Therapieindex ansteigen würden“, warnte Verbandspräsident Moder. Er appellierte an den Gesetzgeber, alle Kombinationswirkstoffe mit dem Faktor 1 zu bewerten, um damit zu verhindern, dass andere für die Resistenzsituation kritischere Wirkstoffe eingesetzt werden.

10.07.2020
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Geflügel

Info Geflügel

Der Bundesrat hat am Freitag, dem 03.07.2020 der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Dabei ging es im Kern um den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Zuchtsauen im Deckzentrum. Die Aufnahme konkreter Haltungsanforderungen für Junghennen sowie für Legehennen- und Masthühnerelterntiere in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fand im Zuge des laufenden Verordnungsgebungsverfahrens keine Mehrheit. Dennoch hat die Bundesregierung im Rahmen einer Protokollerklärung zugesichert, noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge zum Erlass von Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen, Junghennen sowie Elterntieren von Legehennen und Masthühnern vorzulegen. Beschlossen wurde erwartungsgemäß, dass Ausläufe bei der Freilandhaltung von Legehennen vom Verbot des Einsatzes stromführender Drähte ausgenommen werden und bei Mobilställen unter bestimmten Voraussetzungen von der vorgegebenen Mindesthöhe von zwei Metern abgewichen werden kann.