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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
10.07.2020
Preise für Eier aus Bodenhaltung (09.07.2020) Geflügel
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10.07.2020
Nullmeldung wird verpflichtend Geflügel
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Ab Ende Januar 2022 müssen alle Tierhalter eine Antibiotika-Nullmeldung an das QS-System abliefern. Die Bundesregierung hat im Arzneimittelgesetz (AMG) Anpassungen am Antibiotikaminimierungskonzept vorgenommen. Damit besteht auch dann eine Mitteilungsverpflichtung an die Behörde, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Auch die Mitteilung des Anwendungs- und Abgabedatums in der HIT-Tierarzneimittel-Datenbank wird Pflicht. Gleichzeitig soll den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt werden, die geforderte Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben. Erweitert werden sollen die Regelungen zur Verwendung von Daten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung nutzen dürfen. Große Hoffnung setzt die Bundeslandwirtschaftsministerin in die zukünftige EU-Liste der Reserveantibiotika. Bis zum Jahr 2022 werde die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika erstellen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssten.
Leider hält das BMEL daran fest, Kombipräparate, wie beispielsweise aus Lincomycin und Spectinomycin weiter mit dem Faktor 2 zu belegen, obwohl diese in der Humanmedizin gar nicht eingesetzt werden. Gerade in der Geflügelpraxis könne, laut Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (bpt), durch den Einsatz dieses zugelassenen Kombinationsantibiotikums die politisch immer wieder geforderte Reduktion von Colistin erfolgen. „Tritt die 17. AMG-Novelle unverändert in Kraft, ist zu erwarten, dass diese Kombinationspräparate weniger zum Einsatz kommen werden, weil die Betriebe damit schnell und stark im Therapieindex ansteigen würden“, warnte Verbandspräsident Moder. Er appellierte an den Gesetzgeber, alle Kombinationswirkstoffe mit dem Faktor 1 zu bewerten, um damit zu verhindern, dass andere für die Resistenzsituation kritischere Wirkstoffe eingesetzt werden.
10.07.2020
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Geflügel
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Der Bundesrat hat am Freitag, dem 03.07.2020 der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Dabei ging es im Kern um den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Zuchtsauen im Deckzentrum. Die Aufnahme konkreter Haltungsanforderungen für Junghennen sowie für Legehennen- und Masthühnerelterntiere in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fand im Zuge des laufenden Verordnungsgebungsverfahrens keine Mehrheit. Dennoch hat die Bundesregierung im Rahmen einer Protokollerklärung zugesichert, noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge zum Erlass von Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen, Junghennen sowie Elterntieren von Legehennen und Masthühnern vorzulegen. Beschlossen wurde erwartungsgemäß, dass Ausläufe bei der Freilandhaltung von Legehennen vom Verbot des Einsatzes stromführender Drähte ausgenommen werden und bei Mobilställen unter bestimmten Voraussetzungen von der vorgegebenen Mindesthöhe von zwei Metern abgewichen werden kann.
08.07.2020
VEZG-Preis für Schlachtschweine und Schlachtsauen (08.07.2020) Schwein
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08.07.2020
Schweinemarkt kommt unter erheblichen Druck Schwein
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Die Wiedereröffnung des Schlacht- und Zerlegestandortes von Tönnies in Rheda scheint sich zur Hängepartie zu entwickeln. Gleichzeitig belastet der coronabedingte Entzug der Chinalizenz bei einzelnen Schlachtstandorten in Deutschland und den Niederlanden den Markt. Der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken, äußert sich kritisch zu den massiven Preissenkungen bei Schlachtschweinen: „Es kann nicht sein, dass Landwirte jetzt die Suppe auslöffeln müssen, die ihnen die Fleischwirtschaft eingebrockt hat. Die Probleme in der Fleischwirtschaft lassen sich nicht durch Preisdrückerei lösen, sondern durch das konsequente Umsetzen von Hygieneauflagen, damit Schlachtung und Zerlegung wieder in Gang kommen.“
08.07.2020
Sauenhalter frustriert – Lösungen gefragt Schwein
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Bei den Sauenhaltern hat der Bundesratsbeschluss für große Unruhe und auch Frust gesorgt, denn der Systemwechsel vom Kastenstand hin zur Gruppenhaltung mit einer Platzvorgabe, die noch über der EU-Ökoverordnung für das Deckzentrum liegt, lässt sich in der Regel nicht ohne weiteres in bestehenden Gebäuden umsetzen und kostet viel Geld. Neben einer schnellen Bereitstellung der zugesagten finanziellen Hilfen ist es jetzt aber auch wichtig, sich mit Lösungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Für eine funktionierende Gruppenbildung ohne Schaden für die Tiere wird es nicht nur auf die reine Einhaltung der Platzvorgabe ankommen. Für diese Herausforderung müssen weitere Aspekte wie Bodengestaltung, ausreichende Fluchtdistanzen, ggf. Sichtschutz u.ä. berücksichtigt werden.
Hier sind nun die Beratungsorganisationen gefragt, um praktikable und funktionierende Umbauvarianten zu entwickeln. Das wird aber in den meisten Fällen wegen der o.a. Anforderungen vermutlich nicht ohne zumindest teilweisen Neu- bzw. Ersatzbau gehen. Hier wird sich der DBV nun konzentriert für entsprechende Veränderungen beim Bau- und Umweltrecht einsetzen. Wenn die Bundesländer derart weitreichende Veränderungen der Sauenhaltung wünschen und beschließen, dann muss der bau- und umweltrechtliche Rahmen dafür von Bund und Ländern auch geschaffen werden, um den Tierhaltern die Umsetzung der neuen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) auch zu ermöglichen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ökonomie. Im Prinzip wird der sogenannte „Borchert-Plan“ (erhebliche Weiterentwicklung der Tierhaltung) für den Bereich der Sauenhaltung durch die Änderung der TSchNVO weitgehend vorweggenommen – aber ohne „zu Ende gedachte“ finanzielle Unterstützung. Auch in diesem Bereich muss noch einiges passieren.
08.07.2020
Beschluss Bundesrat zur Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO – Inhalt und Bewertung Schwein
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Wie berichtet hat der Bundesrat am 3.7.2020 die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet und den Antrag der Länder NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen. Damit muss der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum innerhalb von 8 Jahren erfolgen. Für die Übergangsfrist sind 3 Jahre für ein Umbaukonzept, weitere 2 Jahre für die Stellung eines Bauantrages und dann 3 Jahre bis zur Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahme vorgesehen. Für Härtefälle sollen noch zwei weitere Jahre hinzukommen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen 3 Jahren verbindlich erklären und können dann noch 2 Jahre weiterarbeiten. Innerhalb der Übergangsfrist soll eine Haltung in vorhandenen Kastenständen unter der Voraussetzung zulässig sein, dass dem Schwein in Seitenlage beim Ausstrecken der Gliedmaßen kein bauliches Hindernis entgegensteht. Nach der Übergangsfrist sind die Sauen in Gruppen zu halten, die dann nur noch zur Besamung fixiert werden dürfen. Für das Deckzentrum ist künftig ein Platzangebot von 5 qm/Sau erforderlich, welches in einen Liegebereich, Aktivitätsbereich und Rückzugsbereich aufgeteilt werden soll.
Im Abferkelbereich bleibt die ursprüngliche Übergangsfrist von 12+3+2 Jahren. Danach soll die Abferkelbucht 6,5 qm groß sein und die Fixierungsdauer auf max. 5 Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns begrenzt sein.
Der DBV sieht nun eine enorme Belastung auf die deutschen Tierhalter zukommen: „Diese Entscheidung ist sehr schmerzhaft für die Sauenhalter und wird gerade kleine und mittlere Betriebe verstärkt zum Ausstieg zwingen“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied. Aus Sicht des DBV war diese grundsätzliche Entscheidung dennoch dringend geboten, damit die Tierhalter u.a. wegen des Magdeburger Urteils endlich Planungs- und Rechtssicherheit bekommen.
03.07.2020
Schmerzhafter Tag für die deutsche Schweinehaltung Schwein
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Für die heutige Entscheidung des Bundesrates zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kein Verständnis und sieht eine enorme Belastung auf die deutschen Tierhalter zukommen: „Diese Entscheidung ist sehr schmerzhaft für die Landwirte und wird gerade bäuerliche Strukturen hart treffen. Nach dem jetzt gefundenen Kompromiss sind relativ zeitnah in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen notwendig. Dies wird gerade die bäuerlich strukturierte Tierhaltung, also kleine und mittlere Betriebe verstärkt zum Ausstieg zwingen.“ Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes sei eine grundsätzliche Entscheidung dennoch dringend geboten gewesen, damit die Tierhalter endlich Planungs- und Rechtssicherheit hätten. „Völlig unverständlich ist allerdings, dass bei der politischen Kompromissfindung jegliche Praktikabilität über Bord gegangen ist. Dadurch wird der ohnehin starke Strukturwandel noch deutlich beschleunigt“, so DBV-Präsident Rukwied.
Enno Garbade (Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen) und Martin Roberg (stellvertretender Vorsitzender dieses Arbeitskreises) haben heute vor dem Bundesratsgebäude in Berlin den Medien und anreisenden Politikern Rede und Antwort gestanden. Sie haben wie Vizepräsident Jörn Ehlers deutlich gemacht, dass neben den Übergangsfristen auch beachtet werden muss, was überhaupt in den vorhandenen Stallungen bautechnisch möglich ist.
Die bisher diskutierten Kompromisse, mit kürzeren Fristen und mehr Platz im Kastenstand, hatten schon für große Bauchschmerzen bei Niedersachsens Sauenhaltern gesorgt, waren jedoch in Anbetracht der zukünftigen Planungssicherheit gerade noch akzeptabel gewesen. Weitere Zugeständnisse, etwa die jetzt beschlossenen Flächenvorgaben je Tier im Deckzentrum und die nicht sachgerechte Haltung während der Rausche, waren aus Sicht des Landvolks nicht mehr akzeptabel und haben für das Landvolk eine rote Linie überschritten. Die Sauenhalter befürchten eine Abwanderung der Ferkelerzeugung ins Ausland, Wertschöpfung und Tierwohl gehen verloren. Jedes vierte Ferkel werde bereits jetzt aus Nachbarländern nach Deutschland importiert, erklärte Ehlers.
Die jetzt durch den Beschluss notwendigen Um- und Ergänzungsbauten müssen in der vorgegebenen Zeit auch genehmigungsfähig, umsetzbar und wirtschaftlich verhältnismäßig sein. „Bauern und Tierhalter brauchen Übergangsfristen sowie Rechts- und Planungssicherheit, nur dann können sie in mehr Tierwohl investieren. Trotz angedachter Förderung sind das immer noch hohe Beträge. Wir denken zwar in Generationen, aber es muss sich auch rechnen“, so das bittere Fazit von Ehlers nach der Entscheidung des Bundesrates.
Über die Details der Beschlüsse zu den zahlreichen Änderungsanträgen wird Sie der Verband nach genauer Auswertung des Bundesratsprotokolls in der kommenden Woche informieren. Wichtig sind nun gesetzliche Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht, damit investitionsbereite Betriebe überhaupt die Änderungen innerhalb der kurzen Übergangsfristen umsetzen können. Sonst wird es in einigen Jahren keine Sauenhaltung in Deutschland mehr geben. Ob das der Politik bewusst ist?
03.07.2020
Milchmarkt Milch und Rind
Info: Milch/Rind
(AMI, ZMB) – Die Milchanlieferung in Deutschland ist weiter saisonal rückläufig. Im Vergleich zur Vorwoche fiel die Anlieferung in KW 25 um 0,7 % niedriger aus. Das Vorjahresniveau wurde um 0,7 % überschritten. Die Bestellungen für abgepackte Butter verlaufen ruhiger. Die Molkereiabgabepreise sind seit Anfang Juli etwas gestiegen. Es gibt mehr Aktivitäten mit Blockbutter bei festeren Preisen. Der Absatz bei Schnittkäse ist nach wie vor auf einem höheren Niveau als im Vorfeld erwartet. Höhere Bestellungen aus Südeuropa und dem Food-Service setzen sich fort. Die Bestände in den Reifelagern sind in den vergangenen Wochen kontinuierlich geschrumpft und auf niedrigem Niveau. Die Preistendenz ist fester. Bei Magermilchpulver (MMP) wird von einer ruhigen Nachfrage berichtet. Aktuell gibt es weniger Anfragen des Weltmarkts. Für die kommenden Monate sind kaum freie Mengen verfügbar. Die Preise sind weitgehend unverändert. Die Lage am Markt für Vollmilchpulver ist ruhig bei stabilen Preisen. Molkenpulver in Futtermittelqualität wird stabil gehandelt, Lebensmittelware leicht schwächer.

Bis zum 28.06.2020 wurden für die Private Lagerhaltung seit Anfang Mai EU-weit 17.730 t MMP, 60.184 t Butter und 45.634 t Käse angemeldet. Auf Deutschland entfallen 7.921 t MMP, 12.608 t Butter und 670 t Käse.