Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

05.01.2022
Weniger Schweinefleisch eingelagert
Schwein

(AMI) – In der Zeitspanne von Januar bis November 2021 waren die Gefrier- und Kühlhausbestände an Schweinefleisch im Monatsdurchschnitt deutlich höher als noch in den beiden Jahren zuvor. Insgesamt überschritten die durchschnittlichen monatlichen Bestände bis November den Vorjahreswerte mit 193.000 t um 35 %. Gegenüber 2019 wurden die Bestände im Schnitt um sogar 65 % übertroffen. Besonders voll waren die Deutschen Lager dabei im Juli, hier wurde das Maximum für das Jahr 2021 erreicht. Seitdem entwickelten sich die Einlagerungen langsam wieder nach unten und erreichten im November mit 164.000 t sogar den Wert des Vorjahres. Gleichzeitig hat sich allerdings der Anteil an Schweinefleisch an der gesamten nationalen Einlagerung um 3 % auf knapp 19 % erhöht. Für andere Lebensmittel wie Rindfleisch oder Geflügel, Wild und Lamm wird gegenüber dem Vorjahresmonat dagegen weniger Platz in den Deutschen Lebensmittellagern benötigt. Schwein bleibt somit weiterhin auf dem 1. Platz, gefolgt von allgemeiner Tiefkühlkost. 

Gefüllt haben sich die Gefrier- und Kühlhausbestände aufgrund der schwierigen Lage am deutschen Schlachtschweinemarkt. Fehlende Impulse aus dem Fleischhandel sowie der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest führten immer wieder zu größeren Absatzproblemen am Schlachtschweinemarkt. Insbesondere der Außenhandel gestaltete sich aufgrund von Handelsrestriktionen seitens einiger Drittländer sowie einer verminderten Nachfrage innerhalb Europas streckenweise sehr schwierig. Seit längerem bewegen sich die Schweineschlachtungen nun aber schon auf einem niedrigen Niveau, sodass das Angebot insgesamt gesunken ist. Entsprechend hat sich auch die Situation in den Gefrier- und Kühlhäusern inzwischen wieder etwas entspannt.

05.01.2022
Frankreich verbietet betäubungslose Ferkelkastration seit 1. Januar
Schwein

In Frankreich ist die betäubungslose Ferkelkastration seit dem 1. Januar 2022 verboten. Sofern noch eine chirurgische Kastration durchgeführt wird, muss dieser – analog zu Deutschland – eine Betäubung vorausgehen, die nach entsprechender Schulung von den Tierhaltern durchgeführt werden darf. Darüber hinaus ist in Frankreich die Kastration auch mittels Lokalanästhesie erlaubt. Für die Schmerzausschaltung kann vorerst nur Lidocain (Injektion) verwendet werden. Ein weiteres Lokalanästhetikum ist Tri-Solfen als Gel, das derzeit in Belgien das Zulassungsverfahren durchläuft und nach dem Abschluss dann in Frankreich eine befristete Genehmigung erhalten soll. Frankreich ermöglicht somit, anders als Deutschland, den sog. „vierten Weg“, also die Kastration mit Lokalanästhesie.

05.01.2022
Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Schwein

Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse

Die Besitzer von Pferden, Eseln, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 18.01.2022 die Zahl der am 03.01.2022 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich der Bestand um 5 % oder beim Geflügel 1.000 Stück erhöht.

Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier:

https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1153_artikel-tierseuchenkassenbeitraege-2022.html

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2022) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.

Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)

Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter – zusätzlich zu den Bewegungsmeldungen – der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (Stichtagsmeldung; schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de).

QS-Antibiotikamonitoring

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Behandlungsbelege (des letzten Halbjahres und, falls kein Antibiotika eingesetzt wurde, die sog. Nullmeldung bis zum 31.01. erfolgen. Die Behandlungsbelege müssen nun auch das exakte Anwendungs- oder Abgabedatum enthalten. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Eine eventuell veränderte Zahl der durchschnittlich belegten Stallplätze ist über den Bündler an QS zu melden.

Staatliche Antibiotikadatenbank (HIT)

Die sog. Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr an die zuständige Behörde versendet werden. Damit erklärt der Landwirt, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat. Für das 2. Halbjahr 2021 gilt eine Einsendefrist vom 1. bis zum 14. Januar.

Tierbestände sowie Bestandsveränderungen müssen gemeldet werden, können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden.

Sofern Sie Dritte (z.B. QS, Tierarzt) beauftragt haben, die Behandlungsbelege an die staatliche Datenbank weiterzuleiten, sollte dieses erledigt sein (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Mit der 17. AMG-Novelle wurde auch die Nullmeldung in der HIT-Datenbank verpflichtend. Seit dem 3. Januar 2022 kann auch die Nullmeldung aus der QS-Antibiotikadatenbank an HIT übertragen werden. Hierzu muss der Betrieb QS in der Tierhalterversicherung an HIT zur Meldung berechtigen. Andernfalls müssen Sie die Belegdaten inkl. der evtl. Nullmeldung selbst eingeben.

05.01.2022
VEZG-Preise für Schlachtschweine und Schlachtsauen (06.01.-12.01.2022)
Schwein

06.01. – 12.01.2022

VEZG-Preis für Schlachtschweine
Preise frei Eingang Schlachtstätte
Auto-FOM-Preisfaktor: 1,23€ /Indexpunkt
FOM-Basispreis: 1,23 €/kg SG (unverändert)

Schweine:   Marktlage ausgewogen
Ferkel:  stetige Nachfrage

VEZG-Basispreis Schlachtsauen
Preis ab Hof
0,63 €/kg SG (unverändert)

Quelle: AMI / VEZG

05.01.2022
LK Harburg | Aufhebung Überwachungszone
Geflügel

(NGW) Der Landkreis Harburg hat mitgeteilt, dass die aufgrund des Geflügelpestausbruchs am 29.11.2021 in der Samtgemeinde Tostedt angeordnete Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) aufgehoben wurde. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 05.01.2022 um 0:00 Uhr in Kraft getreten. Damit sind die Restriktionsmaßnahmen aufgehoben. Die Anordnung zur Aufstallungsverpflichtung für sämtliches Geflügel gilt weiterhin im gesamten Landkreis Harburg.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.

04.01.2022
Landkreis DH | Einrichtung eines Restriktionsgebietes
Geflügel

(NGW) Der Landkreis Diepholz hat mitgeteilt, dass aufgrund des Gefügelpestausbruchs in Goldenstedt am 31.12.2021 sowohl eine Anschluss-Schutzzone (ehemals „Sperrbezirk“) als auch eine Anschluss-Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) eingerichtet wurde. Die Schutzzone umfasst Teile der Samtgemeinde Barnstorf. Die Überwachungszone hingegen reicht weiter und schließt neben Teilen der Samtgemeinde Barnstorf auch Teile der Stadt Twistringen und der Stadt Diepholz mit ein. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und tritt am 05.01.2022 um 0:00 Uhr in Kraft.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.

03.01.2022
Geflügelpest: Landkreis Emsland richtet AI-Restriktionsgebiet ein
Geflügel

(NGW) Der Landkreis Emsland hat heute Nachmittag die Allgemeinverfügung für das Restriktionsgebiet zu dem Geflügelpestausbruch am 31.12.2021 bei Mastelterntieren in der Gemeinde Lähden veröffentlicht. Danach wird eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) tritt am 04.01.2022 um 0:00 Uhr in Kraft. Das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat die hochpathogene Variante der Aviären Influenza H5N1 nachgewiesen.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und in Kürze Emsland finden Sie interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.

03.01.2022
Einrichtung von AI-Restriktionsgebieten in den Landkreisen CLP und VEC
Geflügel

(NGW) Der Landkreis Vechta hat gestern (02.01.2022) die Allgemeinverfügung für die Restriktionsgebiete zum Geflügelpestausbruch am 31.12.2021 in der Gemeinde Goldenstedt veröffentlicht. Die Maßnahmen in der Schutzzone und in der Überwachungszone sind heute am 03.01.2022 um 0:00 Uhr in Kraft getreten.

Der Landkreis Cloppenburg hat heute die Allgemeinverfügung für die Anschluss-Sperrzonen zu dem Geflügelpestausbruch am 31.12.2021 in der Gemeinde Lähden, Landkreis Emsland, veröffentlicht. Danach wird eine Anschluss-Schutzzone und eine Anschluss-Überwachungszone eingerichtet. Betroffen sind die Gemeinden Lastrup, Lindern und Löningen. Die Allgemeinverfügung ist heute am 03.01.2022 um 0:00 Uhr in Kraft getreten.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta, Wesermarsch und demnächst Emsland. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.

Über das weitere Influenza-Geschehen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Aufgrund des aktuellen massiven Geflügelpest-Geschehens in Deutschland und Europa möchten wir Sie noch einmal auf die strikte Einhaltung aller Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in den Geflügelbetrieben hinweisen.

Für die Überprüfung der betriebsindividuellen Maßnahmen empfehlen wir, die Geflügelpest-Risikoampel zu nutzen. Diese finden Sie unter: https://risikoampel.uni-vechta.de/.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an die vom ZDG gemeinsam mit dem FLI erstellte Checkliste, die nach wie vor Gültigkeit hat. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

31.12.2021
Geflügelpest-Verdachtsfälle in den Landkreisen EL und VEC
Geflügel

(NGW) Im Landkreis Vechta gibt es in der Gemeinde Goldenstedt einen erneuten Geflügelpest-Verdachtsfall. Das Landeslabor des LAVES hat das AI-Virus H5 nachgewiesen. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus. Betroffen ist eine Mastputenhaltung mit rd. 8.800 Putenhähnen, die ca. 18 Wochen alt sind. Der Betrieb liegt in der bereits bestehenden Überwachungszone zu den vorherigen AI-Ausbrüchen. Der Landkreis wird um den Verdachtsbetrieb eine Sperrzone einrichten, bestehend aus der Schutzzone, mit einem Radius von mindestens 3 km, und der Überwachungszone, mit einem Radius von mindestens 10 km. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet.

Das Restriktionsgebiet wird wieder bis in den Landkreis Diepholz hineinreichen, so dass dort der Landkreis voraussichtlich wieder eine Anschluss-Schutzzone und eine Anschluss-Überwachungszone einrichten wird.

Im Landkreis Emsland gibt es in der Gemeinde Lähden den Verdacht auf Geflügelpest in einer Mastelterntierhaltung. Das Landeslabor des LAVES hat das AI-Virus H5 nachgewiesen. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus. Betroffen ist eine Mastelterntierhaltung mit rd. 36.000 Tieren. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet. Der Landkreis wird um den Verdachtsbestand eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km einrichten.

Das Restriktionsgebiet wird bis in den Landkreis Cloppenburg hineinreichen, so dass auch dort voraussichtlich eine Anschluss-Schutzzone und eine Anschluss-Überwachungszone einzurichten sein wird.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta, Wesermarsch und demnächst Emsland. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.

28.12.2021
Landkreis Oldenburg: Anschluss-Überwachungszone zum AI-Ausbruch im Landkreis Vechta
Geflügel

(NGW) Der Landkreis Oldenburg hat heute die Allgemeinverfügung für die Anschluss-Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) zum Geflügelpestausbruch in der Gemeinde Goldenstedt, Landkreis Vechta, veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt am 29.12.2021 um 0:00 Uhr in Kraft.

Darüber hinaus teilt der Landkreis Oldenburg mit, dass per Allgemeinverfügung die Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) zum Geflügelpestausbruch in der Gemeinde Ganderkesee aufgehoben wird. Die Schutzzone geht dann in die weiterhin bestehende Überwachungszone über. Die Allgemeinverfügung tritt am 29.12.2021 um 0:00 Uhr in Kraft.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.