Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

04.08.2023
Geflügelmarkt etwas schwächer
Geflügel

(AMI/MEG) Am Geflügelmarkt macht sich die sommerliche Nachfrageschwäche mit regionalen Unterschieden bemerkbar. Es zeichnete sich im Juli eine leichte Preisschwäche bei loser gehandelter Hähnchenbrust ab. Knochenprodukte wurden meist zu unveränderten Preisen gehandelt. Der LEH wurde in der Regel zu stabilen Preisen beliefert, hier stehen die Verhandlungen über kommende Lieferbedingungen noch aus. Auf Erzeugerebene führten Verhandlungen zwischen Mästerorganisationen und Schlachtereien zu weiter nachgebenden Auszahlungspreisen. Auf Ladenstufe fand das Thema Grillen weiterhin Beachtung. Aber auch andere Aspekte wie Regionalität oder höhere Tierschutzstandards wurden beworben. Am Putenmarkt hat sich die Verbrauchernachfrage im Juli beruhigt. Die Angebotspreise für Putenbrust lagen weiterhin über dem Level für Hähnchenbrust, was die Attraktivität bei preisbewussten Konsumenten einschränkte. Es gaben auch die Preise für Rotfleischprodukte nach. Etliche Verarbeiter griffen in ihren Rezepturen auf günstigeres Hähnchenfleisch zurück.

04.08.2023
ITW konkretisiert Programm ab 2024
Geflügel

Die ITW hat nun konkretisiert, wie es ab Januar 2024 weitergehen soll. Für Hähnchen- und Putenhalter wird es Veränderungen im Finanzierungssystem geben. Ab dem 1. April 2024 gelten für die Hähnchen- und Putenhalter unverbindliche Preisaufschläge, deren Höhe auf einer Empfehlung der ITW-Gremien basiert. Es gelten folgende Empfehlungen:

• 2,75 ct pro kg Lebendgewicht für Hähnchen

• 3,25 ct pro kg Lebendgewicht für Putenhennen

• 4,0 ct pro kg Lebendgewicht bei Putenhähnen.

Die ITW empfiehlt allen teilnehmenden Landwirten, rechtzeitig Vereinbarungen mit Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohlanforderungen festgehalten ist. Erst dadurch wird der Preisaufschlag fix. Die Haltungskriterien für die Puten- und Pekingentenmast bleiben für 2024 zunächst unverändert. In der Hähnchenmast gelten im neuen Programm ergänzte Anforderungen an Beschäftigungsmaterial und den Umgang mit Befunddaten sowie die Umsetzung einer Dämmerlichtphase. Beim neuen Programm ändert sich die Prüfsystematik. Die jährlichen Programmaudits sowie ein unangekündigter Bestandscheck ersetzen in Zukunft die Bestätigungsaudits. Diese Änderungen gehen einher mit einer Umstellung der Teilnahmelaufzeiten. Das neue Programm hat keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern diese nicht gekündigt und alle Audits bestanden werden. Ab September 2023 können sich alle Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren.

Weitere Infos finden Sie unter www.initiative-tierwohl.de.

04.08.2023
Frankreich: Gastronomie ignoriert Kennzeichnungspflicht von Fleisch
Geflügel

(AgE) Laut einer Erhebung des französischen Branchenverbandes für Mastgeflügel werden in Frankreich die Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch in der Gastronomie offenbar nur unzulänglich umgesetzt. Von den untersuchten Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung haben danach lediglich 15 % die Herkunft von frischem oder gefrorenem Geflügel-, Schweine oder Schaffleisch ordnungsgemäß ausgewiesen. Aus Sicht der französischen Geflügelwirtschaft drängt die Zeit. Unter Druck steht die Branche unter anderem durch Importe, zumal Frankreich mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von mehr als 28 kg Geflügelfleisch in der EU Spitzenreiter ist. Zugleich stammt aber jedes zweite im Land verzehrte Hähnchen aus dem Ausland. Hinzu kommt, dass die zum 1. März 2022 eingeführten Kennzeichnungsregelungen für die Außer-Haus-Verpflegung nach derzeitiger Rechtslage nur bis zum 29. Februar 2024 gelten. Bei der Einführung war die Regierung davon ausgegangen, dass bis dahin eine EU-Lösung gefunden worden sei. Diese ist aber bislang nicht in Sicht.

04.08.2023
HPAI bei Nerzen in Finnland
Geflügel

In den beiden vergangenen Monaten hatte sich in Finnland die HPAI-Infektion (H5N1) I rasant erhöht. Die Tierseuche war dabei auch auf Pelzfarmen übergegangen. Bis Ende Juli wurde die Vogelgrippe in 20 Pelzfarmen festgestellt. Aufgrund dessen hatte die finnische Lebensmittelbehörde nun angeordnet, alle Nerze auf Pelzfarmen zu keulen, auf denen eine Infektion mit Vogelgrippeviren festgestellt wurde, da Nerze als Zwischenwirt für eine HPAI-Infektion fungieren.

02.08.2023
ITW konkretisiert Programm ab 2024
Schwein

Die ITW hat nun konkretisiert, wie es ab Januar 2024 weitergehen soll. Für Schweinehalter gilt künftig die Empfehlung eines Preisaufschlags von 5,28 €. Alle Schweinemäster sollten daher rechtzeitig Vereinbarungen mit ihren Abnehmern treffen, in denen der entsprechende Tierwohlaufpreis festgehalten ist. Hiervon ausgenommen sind die Ferkelerzeuger, die weiterhin ein festes Tierwohlentgelt aus dem Ferkelfonds erhalten. Um die Nämlichkeit für Schweinefleisch stärker zu fördern, wird ab dem 1. Juli 2024 ein Bonus-System für die Vermarktung von nämlichen Ferkeln eingeführt. Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster liefern, erhalten mit 4 Euro pro Tier ein höheres Entgelt pro abgegebenem Ferkel. Ferkelerzeuger, die seit Beginn der dritten Programmphase an der ITW teilnehmen – sog. Bestands-Ferkelaufzüchter, erhalten auch weiterhin ein Entgelt für alle aufgezogenen Ferkel. Das Entgelt für Ferkel, die an einen Nicht-ITW-Mäster geliefert werden, beträgt 3 € pro Tier. Mit Blick auf die staatliche Tierhaltungskennzeichnung sowie auf mögliche Änderungen in der Tierschutz-Nutztierverordnung wird es voraussichtlich zum Jahr 2025 weitere Veränderungen bei den Anforderungen geben. Ferner ändert sich die Prüfsystematik. Die jährlichen Programmaudits sowie ein unangekündigter Bestandscheck ersetzen in Zukunft die Bestätigungsaudits. Diese Änderungen gehen einher mit einer Umstellung der Teilnahmelaufzeiten. Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern diese nicht gekündigt und alle Audits bestanden werden. Ab September 2023 können sich alle Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren. Weitere Infos finden Sie unter www.initiative-tierwohl.de.

02.08.2023
Penny-Kampagne: Greenwashing in Höchstform!
Geflügel

„Die Penny-Aktion zu „wahren Kosten“ ist vor allem ein auf Kosten der Bauern ausgetragenes Greenwashing-Projekt eines Discounters, der sich ansonsten wenig für faire Bepreisung interessiert. Mit fragwürdiger Methodik und unseriösen Rechnungen mit fiktiven Kosten wird ein verzerrtes Bild gezeichnet, in dem die Rolle des niedrigpreisorientierten Lebensmittelhandels bewusst ausgeblendet wird. Positive Effekte der landwirtschaftlichen Produktion bleiben schlichtweg unberücksichtigt. Es ist mehr als zweifelhaft, wenn solche Methoden auch noch zur Margensteigerung im Handel beitragen. Anstelle solcher aktivistischer Effekthaschereien sollte das Unternehmen Penny lieber die tatsächlichen Leistungen der heimischen Landwirtschaft anerkennen, wertschätzen und vor allem angemessen entlohnen. Möchte man effektiv für eine noch nachhaltigere Lebensmittelproduktion sorgen, dann braucht es ein System, mit dem die Aufschläge auch zielgerichtet dort ankommen, wo der Mehraufwand entsteht – auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Durch die aktuell laufende Kampagne verunglimpft Penny jedoch lediglich die heimische Produktion, die im globalen Vergleich bereits äußerst klima- und ressourcenschonend ist.“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

02.08.2023
Weiche Liegeflächen für Kälber – Übergangsfrist der TierSchNutztV läuft bald ab
Milch und Rind

Am 03.07.2020 wurde durch einen Bundesratsbeschluss eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet. Diese besagt, dass Kälbern im Alter von zwei Wochen bis sechs Monaten im Stall ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen muss. Die genaue Definition der Größe dieses Liegebereichs und der Eigenschaft „weich oder elastisch verformbar“ wird in den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung veröffentlicht. Die Änderung wird am 09.02.2024 mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wirksam.

Gummiauflagen müssen demnach die DIN 3763:2022-08, „Elastische Stallbodenbeläge im Lauf- und Liegebereich von Rindern und Milchkühen – Anforderungen und Prüfung“, einhalten. Unter Einhaltung des jeweiligen Mindestnutzfläche gibt es je nach Gewicht unterschiedliche Empfehlungen für Zertifizierungen bzw. Prüfungsklassen. Für Kälber bis 250 kg Lebendgewicht wird in Einflächenbuchten mit Spaltenböden die Klasse 2 empfohlen, für Kälber die über 250 kg wiegen wird die Klasse 1 empfohlen. In Liegeboxen wird Klasse 2 und höher empfohlen.

Aufgrund längerer Lieferzeiten von Gummiauflagen rät das Landvolk bereits jetzt nachzurüsten, um ein Verpassen der Frist zu verhindern. Anträge auf Härtefälle sollten mit Absprache des jeweiligen Veterinäramtes bis spätestens zum 08.04.2024 eingereicht werden.

Details zu den Vorgaben sind zu finden unter: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/36940_Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung_tritt_in_Kraft_%E2%80%93_%C3%84nderungen_fuer_die_Kaelberhaltung

28.07.2023
Rindermarkt: EU reduziert Ausfuhren von Rindern und Rindfleisch
Milch und Rind

(AMI) Im Zeitraum von Januar bis Mai 2023 hat die EU die Exporte von Rindern und Rindfleisch in Drittstaaten leicht verringert. Insgesamt 2,5 % weniger Rinder und Rindfleisch fanden ihr Ziel in Ländern außerhalb der EU. Die Entwicklung in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterscheidet sich jedoch sehr deutlich.

Größter europäischer Exporteur war Irland, das einen Anteil von gut einem Viertel an den Gesamtausfuhren der EU hatte. Die Lieferungen Irlands gingen dennoch um mehr als ein Zehntel zurück. Polen als Ausfuhrland mit der zweitgrößten Menge erhöhte die Exporte dagegen um 35 %. In den meisten der zehn größten Ausfuhrländer sind rückläufige Liefermengen zu verzeichnen. Der Grund dafür liegt in den vielerorts sinkenden Beständen an Rindern in der EU.

Unterschiede gibt es auch bei der Art der ausgeführten Produkte. Ein Anteil von mehr als einem Drittel entfiel auf die Exporte von lebenden Rindern. Gegenüber den ersten fünf Monaten im Vorjahr sind die Lieferungen der Tiere um 12,0 % gestiegen. Bei dem wichtigsten Zielland handelt es sich um das Vereinigte Königreich, das vor allem frische und gekühlte Artikel aus Rindfleisch erhält.

28.07.2023
Bürgerrat für Ernährung beim Bundestag
Milch und Rind

(DBV) Der Bundestag hat mit dem Bürgerrat ein neues Beteiligungsinstrument eingesetzt. Erstes Thema des Bürgerrates ist „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“.  Dafür wurden 160 Bürger und Bürgerinnen auf Basis eines neutralen Prozesses ausgelost. Der Bürgerrat soll Prioritäten formulieren, die sich an der Lebensrealität der Bürger orientieren und keine Ernährungsempfehlungen geben. Dieser wird seine Arbeit Ende September aufnehmen und plant diese im März 2024 abzuschließen. Alle Infos zu den Bürgerräten des Bundestages und deren Ergebnisse finden Sie unter www.bundestag.de/buergerraete.