Das gebremste Angebot am Kassamarkt, die Verzögerungen und Aufschläge durch begrenzten Frachtraum und dann noch die Hausse am Terminmarkt hat den Getreidehandel in den vergangenen Tagen ermattet. Nur vereinzelt wurden in den vergangenen Tagen prompte Ware oder sogar Terminlieferungen gesucht, aber auch die Nachfrage der Mischfutterhersteller hat sich beruhigt. Nach der angekündigten Schönwetterperiode, die zwar nur kurz sein soll, aber mit der sich dennoch ein massiver Erntefortschritt versprochen wird, könnte das Kaufinteresse wieder aufleben, zumal dann doch mehr Ware am Markt auftauchen dürfte. Vorerst wird weiterhin hauptsächlich auf Kontrakt abgeliefert, die darüber hinaus verkauften Partien benötigen viel Aufwand, um sie zur Marktreife zu bringen. Und für diejenigen Partien, die es nicht schaffen, müssen neue Absatzwege gefunden werden. Das gilt insbesondere für Wintergerstenpartien, deren Hektolitergewicht unzureichend ist. Für Ware zwischen 60 und 63 kg/hl werden Preisabschläge genannt, aber schwache Partien unter 55 kg/hl lassen sich kaum unterbringen. Auf Erfassungsebene waren zuletzt im Schnitt 178,50 EUR/t zu hören, knapp 3 EUR/t mehr als in der Vorwoche, wobei in den klassischen Veredelungsregionen im Schnitt 191 EUR/t frei Lager genannt wurden. Auf Großhandelsstufe zogen die Preise für Lieferungen ab September für Futtergerste um 9 auf 220 EUR/t an. Sie ist dann nur noch 11 EUR/t billiger als Futterweizen, der bei 231 EUR/t in den Veredelungsregionen steht, sich aber ebenfalls um 9 EUR/t verteuert hat. Die Bandbreite der Erzeugerpreise hat sich auf dem Futterweizenmarkt kaum verändert, zumal es nur selten zu Neugeschäft kommt. Der Preis in Niedersachsen frei Erfasserlager liegen bei 210 EUR/t. Im Schnitt wird von 192 EUR/t gesprochen, gut 6 EUR/t mehr als in der Vorwoche. Alterntige Mais-Partien, die auf dieser Marktstufe kaum noch zu bekommen sind, liegen zwischen 220 und 255 EUR/t. Auf Großhandelsstufe sind die bereits genannten 9 EUR/t ebenfalls Vorwochenvergleich dazugekommen. Prompte Partien werden in den Veredelungsregionen mit 298 EUR/t bewertet. (Quelle: AMI)
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
11.08.2021
bpt-Unterschriftenaktion gegen geplantes Antibiotikaverbot Geflügel
Im Jahr 2019 wurde die (neue) EU-Tierarzneimittelverordnung verabschiedet. In einem Nachfolgerechtsakt müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 festlegen, welche Antibiotika künftig für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden sollen. Der zuständige EU-Ausschuss für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat in einem Antrag ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden für Heim- und Nutztiere gefordert.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) mit einem Aufruf an seine Mitgliedspraxen eine Kampagne gestartet, um bei Tierhaltern aller Tierarten bis zum 8. September Unterschriften gegen das weitreichende Antibiotikaverbot zu sammeln. Diese Unterschriften sollen dann im Vorfeld der finalen Abstimmung Mitte September an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament überreicht werden:
Der DBV unterstützt diese Kampagne und wird zudem Ende August Gespräche mit mehreren EU-Parlamentariern führen, um die gravierenden Folgen eines derartigen Antibiotikaverbotes für die Nutztierhaltung zu erläutern.
11.08.2021
EU: Tierische Nebenprodukte wieder verfüttern Geflügel
Letzte Woche hat die EU die neue TSE-Verordnung verabschiedet. Damit ist künftig die Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein an Schweine und Geflügel unter Beachtung des Kannibalismusverbots wieder zugelassen, wenn das Material aus der Schlachtung gesunder Tiere stammt. Die Verfütterung an Wiederkäuer bleibt verboten. Mittlerweile gibt es Methoden, mit denen vom Schwein oder von Geflügel stammendes Material in Futtermitteln qualitativ nachgewiesen werden kann. So sind nun auch Kontrollen möglich, mit denen sich das Verbot der Rückführung von verarbeitetem tierischem Eiweiß innerhalb derselben Tierart nachprüfen lässt. Ebenfalls will die EU eine Verfütterung von Insektenmehl an Schweine und Geflügel zulassen. In Kürze wird hierzu mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gerechnet.
11.08.2021
EU stellt bessere Förderung für Tierwohlställe ab 2023 in Aussicht Geflügel
Wie das BMEL mitteilt, können Tierhalter beim Umbau zu Tierwohlställen künftig auf bessere Fördermöglichkeiten hoffen. Die EU hat im Rahmen der Strategieplan-Verordnung der GAP ab 2023 die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards mit bis zu 80 % gefördert werden können – bislang waren nur 40 % möglich. Zudem sei die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt. Ob und inwieweit Deutschland bzw. die Bundesländer dies dann umsetzen, ist fraglich. Eine positive Wirkung für die Nutztierstrategie darf somit bezweifelt werden.
11.08.2021
Umfrage zu Praxiserfahrungen mit Bewegungsbuchten und freier Abferkelung Schwein
Das vom BMEL aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderte Netzwerk Fokus Tierwohl führt eine Umfrage zu Bewegungsbuchten und der freien Abferkelung durch. Ziel ist es, einen Überblick über die bereits im Einsatz befindlichen Buchtentypen zu erhalten. Vor allem sollen jedoch die gemachten Praxiserfahrungen gebündelt werden, um sie Landwirten zur Verfügung zu stellen und somit bei den kommenden Herausforderungen zu unterstützen.
Alle Ferkelerzeuger, die bereits Erfahrungen mit dem Einsatz von Bewegungsbuchten oder der freien Abferkelung gesammelt haben, werden aufgerufen an der Umfrage teilzunehmen und Tipps und Tricks, aber auch Schwierigkeiten und Problemlösungen mit ihren Berufskollegen zu teilen.
Die Umfrage finden Sie unter
https://www.umfrageonline.com/s/8e1d748
(Ansprechpartnerinnen:
Dr. Sabine Schütze und Laura Schönberg,
fokus-tierwohl@lwk.nrw.de).
06.08.2021
Neue Rohmilchgüteverordnung – Hemm-stofffälle können vermieden werden Milch und Rind
(Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V.) Zum 01.07.2021 ist die neue Rohmilchgüteverordnung in Kraft getreten und nach Ablauf des Monats Juli stellen vielen Molkereien einen deutlichen Anstieg bei der Zahl von Hemmstofffällen fest. Die neuerdings zum Einsatz kommenden Testverfahren weisen ein wesentlich breiteres Spektrum an Wirkstoffen als der bisher verwendete Brillantschwarz-Reduktionstest nach. Die drei niedersächsischen Untersuchungsstellen setzen seit dem 01.07.21 einheitlich den Delvo T als Hemmstofftest ein. Er erfasst folgende Wirkstoffgruppen: Penicilline, Cephalosporine, Sulfonamide, Aminoglykoside, Tetracycline, Makrolide, Lincosamide. Hinzu kommt, dass die Empfindlichkeit des Delvo T bei vielen Wirkstoffen unterhalb der in Milch zulässigen Rückstandshöchstmenge (MRL) liegt. Da die Wartezeiten danach bemessen werden, nach welcher Zeitspanne mit einer sicheren Unterschreitung der MRL-Werte im Lebensmittel zu rechnen ist, ist die alleinige Einhaltung der Wartezeit keine Garantie dafür, beim Delvo T ein negatives Ergebnis zu erreichen.
Es wird daher dringend empfohlen das Gemelk bei jeder behandelten Kuh mit dem Delvo T oder einem vergleichbaren, neuen Test zu untersuchen, bevor die Milch in den Tank gegeben wird. Die alten Hof-Tests sind nicht mehr sicher genug.
Eine Besonderheit besteht bei den Chinolonen (z.B. Enrofloxacin). Die Chinolone werden vom Delvo T nur ungenügend erfasst und die Untersuchungsstellen setzen deshalb zur Untersuchung auf Chinolone einen speziellen Test ein. Wenn eine Kuh mit einem Chinolon behandelt wurde, muss die Absicherung daher mit einem Test erfolgen, der ausreichend empfindlich auf Chinolone reagiert. Beim Einsatz von Chinolonen ist daher besondere Vorsicht und eine eingehende Beratung durch den Tierarzt geboten.
06.08.2021
Schlachtrinder bleiben knapp Milch und Rind
(AMI) – Wie in der Vorwoche bleibt das Angebot an Schlachtrindern in allen Kategorien klein, dabei sind insbesondere die weiblichen Tiere häufig sogar knapp. Entsprechend entwickeln sich die Preise durchweg stabil bis fester. Im Handel mit Jungbullen hat sich die Situation nach dem deutlichen Aufschlag in der Vorwoche etwas stabilisiert. Nach wie vor sind die Mengen klein und gefragt, nur vereinzelt wird von etwas größeren Stückzahlen gesprochen. Zugleich nimmt der Widerstand der Schlachtunternehmen gegen weiter steigende Preise zu. In den kommenden Wochen sind erneute Aufgelder allerdings nicht auszuschließen. Für die weiblichen Kategorien wird dagegen bereits in der laufenden Woche etwas mehr gefordert. Insbesondere Färsen besserer Qualität sind aktuell gefragt und knapp. Doch auch bei den Schlachtkühen wirken die kleinen Mengen stützend, der Handel läuft flott.
06.08.2021
Landwirtschaftszählung 2020 abgeschlossen Milch und Rind
Das Statistische Bundesamt hat am 4. August die endgültigen Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 veröffentlicht. In den letzten 10 Jahren hat sich der Anteil der Rinder im Laufstall um 9 % auf 83 % erhöht, im Anbindestall um 11 % auf 10 % verringert. Mehr Details hier.
06.08.2021
IDF veröffentlicht Nachhaltigkeitsreport Milch und Rind
Der Internationale Milchwirtschaftsverband (IDF) hat die 4. Ausgabe seiner Reihe „Dairy Sustainability Outlook“ veröffentlicht. Dieser zeigt, wie sich der Milchsektor dafür einsetzt, die Weltbevölkerung durch nachhaltige Produktionssysteme mit sicheren und nahrhaften Lebensmitteln zu versorgen. Zum kostenfreien Download des Outlooks.