(DBV) DBV-Veredlungspräsident Beringmeier sieht den Tierhaltungsstandort Deutschland in Gefahr. „Statt den Borchert-Plan umzusetzen, wird das Konzept zerstückelt, so dass es Tierhaltern die Perspektive für Investitionen nimmt.“ Die aktuellen Entwürfe für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und die Änderung des Baugesetzbuches sowie die Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm sind unzureichend. „Alles zusammen ist das kein Programm zum Umbau, sondern zum Abbau der Tierhaltung“, macht Beringmeier deutlich. Eine Korrektur der Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsprozess ist aus Sicht des DBV unabdingbar.
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Aktuelles aus dem Kreisverband
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13.01.2023
13.01.2023
Milchmarkt Milch und Rind
(AMI, ZMB) In der 52. Woche erfassten die deutschen Molkereien 1,7 % mehr Milch als in der Vorwoche. Das Plus gegenüber der Vorjahreswoche belief sich damit auf 3,6 %. Die Nachfrage nach abgepackter Butter war in der zweiten Januarwoche weiterhin ruhig und auf einem saisonüblich niedrigen Niveau. Am Blockbuttermarkt war der Geschäftsverlauf nach wie vor sehr verhalten. Die Preise tendieren schwächer. Die Notierung in Kempten hat in der zweiten Januarwoche mit 4,85 bis 5,05 EUR/kg erstmals seit Herbst 2021 die Marke von fünf Euro unterschritten. Der Markt für Schnittkäse zeigte sich in den ersten Tagen des neuen Jahres uneinheitlich. Die Lage ist von einem ausreichenden Angebot und einer zurückhaltenden Nachfrage gekennzeichnet. Bei kurzfristigen Abschlüssen haben die Preise zuletzt etwas nachgegeben. Am Markt für Magermilchpulver sind die Akteure inzwischen überwiegend wieder aus den Weihnachtsferien zurückgekehrt. Bei den Herstellern gingen vermehrt Anfragen ein. Am Markt für Vollmilchpulver sind wieder mehr Aktivitäten zu verzeichnen. Am Markt für Molkenpulver herrschten weiter überwiegend ruhige Tendenzen vor.

13.01.2023
Öffentliche Anhörung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Geflügel
Am kommenden Montag, den 16.01.2023, findet im Rahmen der 26. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft eine öffentliche Anhörung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz statt (12.00 bis 14.00 Uhr in Berlin, Paul-Löbe-Haus). Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar. Nähere Informationen sowie die Stellungnahme vom DBV und weiterer Sachverständiger finden Sie unter
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-pa-landwirtschaft-928488
(13.01.2023)
13.01.2023
Rindermarkt: Erzeugerfreundliche Entwicklung der Schlacht- und Nutzviehpreise Milch und Rind
(AMI) Im vergangenen Jahr konnten die Erzeuger von Schlacht- und Nutzvieh höhere Preise für ihre Tiere erzielen als noch 2021. Die Preissteigerungen fallen dabei sehr unterschiedlich aus.
Besonders die Halter von Rindern konnten sich 2022 über Preisanhebungen freuen. Diese lagen für Jungbullen bei etwa 25 % und für Kühe sogar bei 35 %. Das anhaltend knappe Angebot an schlachtreifen Rindern ließ die Preise trotz des bereits hohen Preisniveaus weiter steigen. Auch für Schweine der Handelsklasse E sind die Preise um mehr als ein Drittel angehoben worden. Die Rekordpreisanstiege im Frühjahr innerhalb weniger Wochen um mehr als 70 Ct/kg, sowie das zwischenzeitliche Erreichen eines Preisniveaus von 2,10 EUR/kg Schlachtgewicht sorgten dafür, dass der Schlachtschweinepreis 2022 deutlich höher ausfiel als im Vorjahr. Die geringsten Preisanstiege gab es mit 3,6 % für männliche Fleckviehkälber.
Der Grund für die gestiegenen Preise liegt meist in der Zunahme der Kosten für Energie und Futtermittel. Diese sind, wie die Erzeugerpreise, im vergangenen Jahr sehr deutlich angestiegen. Wirtschaftlich arbeiten konnten viele der Landwirte trotz der höheren erzielbaren Preise daher nicht.
13.01.2023
Neues Tierarzneimittelgesetz: Mitteilungspflicht über Nutzungsarten zum 14.01.2023 beachten! Milch und Rind
Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen der Nutztierarten können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter dem folgenden Link einsehen:
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html
Während Tierärzte seit Jahresbeginn die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln müssen, sind Tierhalter (bzw. vom Tierhalter benannte Dritte) nach dem ABM zu folgenden Meldungen in HI-Tier verpflichtet: Mitteilungen zu Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen sowie – sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden – Mitteilung zur Nullmeldung.
Ab 2023 sind auch Milchviehhalter dazu verpflichtet Angaben über die Nutzungsarten „Milchkühe“ und „zugekaufte Kälber < 12 Monate“ zu machen, sofern sie die Bestandsuntergrenze von jeweils 25 Tieren überschreiten. Diese Milchviehhalter müssen bis zum 14.01.2023 ihre Nutzungsart(en) in HI-Tier eingeben! Sofern diese Frist nicht eingehalten werden konnte, ist dies zeitig nachzuholen. Bußgelder sind laut erster Auskünfte wohl nicht zu erwarten, weil das Gesetz Ende 2022 beschlossen wurde und erst seit Kurzem die Eingabe möglich ist.
Dafür muss unter der Überschrift „Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank – Meldungen und Abfragen“ unter „Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM)“ die „Eingabe Nutzungsart“ ausgewählt werden. Dort ist bei den ab „2023/ I“ mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ein Häkchen zu setzen.
Für die Angabe des Anfangsbestands, der Bestandsveränderungen bzw. der Nullmeldung ist die Frist zur Mitteilung für das erste Halbjahr 2023 der 14.07.2023! Wir bitten um Beachtung.
12.01.2023
Neues Tierarzneimittelgesetz: Mitteilungspflichten zum 14.01.2023 beachten! Geflügel
Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter den folgenden Links einsehen:
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Nutzungsarten
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Bestandsuntergrenzen
Während Tierärzte seit Jahresbeginn die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln müssen, sind Tierhalter (bzw. vom Tierhalter benannte Dritte) nach dem ABM zu folgenden Meldungen in HI-Tier verpflichtet: Mitteilungen zu Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen sowie – sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden – Mitteilung zur Nullmeldung.
Mitteilungspflichtige Tierhalter müssen bis zum 14.01.2023 ihre Nutzungsart(en) in HI-Tier eingeben!
Für die Angabe des Anfangsbestands, der Bestandsveränderungen bzw. der Nullmeldung ist die Frist zur Mitteilung für das erste Halbjahr der 14.07.2023! Wir bitten um Beachtung.
12.01.2023
Bio-Markt: Etwas zu viele Bio-Schweine Öko-Landbau
Der Absatz von Bio-Schweinen stockt nach wie vor. Das betrifft aber weiterhin nicht alle Betriebe, sondern vor allem Betriebe, die außerhalb des LEH verkaufen. Es gibt kein einheitliches Bild vom Bio-Schweinemarkt. Je nachdem, in welche Kanäle die einzelnen Vermarkter verkaufen, bleibt es stabil oder ist leicht rückläufig. Der Markt hat sich in einen Käufermarkt gewandelt. Nun ist die Zeit, mit den verfügbaren Mehrmengen Produkte zu entwickeln und neue Kunden zu erreichen. Die Preise bleiben bei den meisten Betrieben stabil.