Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

10.01.2023
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes am 01.01.2023 in Kraft getreten
Geflügel

(BMEL) Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt. Zuvor wurde es bereits durch den Bundestag verabschiedet. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.

Die von Seiten des DBV wiederholt vorgebrachten Kritikpunkte am Gesetzentwurf wurden nicht berücksichtigt.

Folgende Eckpunkte wurden von der Änderung erfasst:

  • Erstmals wurde ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Dieses Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen.
  • Das bisher ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept wird künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden.
  • Die zuständigen Überwachungsbehörden wurden gestärkt. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
  • Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) gibt es einen Wichtungsfaktor. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
  • Im Hinblick auf Colistin wurden die Weichen für striktere nationale Regelungen gestellt, indem Klarstellungen in der Ermächtigungsgrundlage vorgenommen wurden. Diese Vorschrift ist Rechtsgrundlage für den Erlass nationaler Rechtsverordnungen, mit denen u.a. ein nationales Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, geregelt werden kann.

Hintergrund: Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führte das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 bisher fort. Daher bestand Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung. Außerdem waren Vorschriften zu erlassen für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/180-tamg.html

06.01.2023
BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen von Mastputen vor
Geflügel

Das BMEL hat ein Eckpunktepapier zu Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen vorgelegt. Darin werden Regelungen für einen Sachkundenachweis, die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser, das Stallklima, die Besatzdichte und Mindestkontrollen vorgesehen. Auf Basis dieser Eckpunkte soll ein Entwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet werden.

Wie aus dem Eckpunktepapier hervorgeht, soll die Besatzdichte für männliche Tiere auf höchstens 40 kg Lebendgewicht und 1,9 Puten pro Quadratmeter begrenzt werden. Für Putenhennen sollen höchstens 35 kg Lebendgewicht und 3,1 Tiere pro Quadratmeter zulässig sein. Die Initiative Tierwohl sieht derzeit für ITW-Betriebe eine maximale Besatzdichte von 48 kg Lebendgewicht für Putenhennen und von 53 kg Lebendgewicht für Putenhähne je Quadratmeter nutzbarer Stallfläche vor.

Zudem müssen Putenhalter mit 50 oder mehr Mastputen künftig eine gültige Sachkundebescheinigung vorweisen, die sich an den bestehenden Regelungen für Masthühner und den „Bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ aus 2013 orientieren.

Der DBV wird in Zusammenarbeit mit den Landesbauernverbänden zum BMEL-Eckpunktepapier kritisch Stellung beziehen und den weiteren Fortgang begleiten.

Die EU-Kommission will hingegen laut ihrer „Roadmap“ für das Tierwohl die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) erst Mitte 2024 um eine wissenschaftliche Einschätzung bitten, die bis Ende 2025 vorliegen soll.

06.01.2023
DBV und Landvolk sehr besorgt über Vorschläge des BMEL zum Umbau der Tierhaltung – Enttäuschende Marktrealitäten verschärfen die Debatte ums Tierwohl
Geflügel

Der Tierhaltungsstandort Deutschland steht durch die in den letzten Wochen und Monaten vorgelegten Eckpunktepapiere und Gesetzesentwürfe in großer Gefahr. Dies haben sowohl das Landvolk als auch der DBV in dieser Woche stark kritisiert.

Statt den allgemein anerkannten ‚Borchert-Plan‘ ganzheitlich umzusetzen, wird dieses Konzept in einer Art Salamitaktik zerstückelt und verfälscht, so dass es nicht nur wirkungslos wird, sondern vor allem den Tierhaltern die Perspektiven für Investitionen nimmt. Dazu gehören der mit großen Lücken versehene Entwurf eines Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, der Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches, zuletzt die Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung, das völlig unzureichend finanziert ist, sowie die Eckpunktepapiere zur „Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen“ und „Mindestanforderungen an das Halten von Junghennen, Legehennen-Elterntieren und Masthühner-Elterntieren sowie „Bruderhähnen“.

Die im Eckpunktepapier Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung vorgesehenen Obergrenzen sind völlig unannehmbar. Beispielsweise soll die Förderung auf Betriebe mit maximal 200 Sauen je Betrieb begrenzt werden. Dadurch würden mehr als drei Viertel der Sauenhaltung aus der dringend notwendigen Tierwohlförderung ausgeschlossen. Auch bei den Mastschweinen ist eine Förderobergrenze von 3.000 verkauften Tieren pro Jahr inakzeptabel. Alles zusammen ist das kein Programm zum Umbau, sondern zum Abbau der Tierhaltung. Das BMEL wurde aufgefordert, praktikable Regelungen für eine zukunftsfähige Tierhaltung im Sinne des „Borchert-Plans“ vorzulegen und umzusetzen.

Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr, zugleich Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel, ist angesichts der vom BMEL vorgelegten Eckpunktepapiere zur Geflügelhaltung sehr besorgt: „Die in diesem Entwurf enthaltenen Platzvorgaben katapultieren vor allem die deutschen Putenhalter aus dem Wettbewerb im EU-Binnenmarkt und führen die heimische Putenhaltung ins Aus. Statt mehr Tierwohl in Deutschland würde mehr Geflügelfleisch importiert. Die deutschen Geflügelhalter stehen zum Umbau der Tierhaltung, aber das geht nur mit einem ganzheitlichen Konzept“, so Löhr.

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers äußert zudem Kritik an Teilen des Lebensmitteleinzelhandels

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die „Initiative Tierwohl“ (ITW) zwar ein erfolgreiches wirtschaftsgetragenes Konzept ist. „Leider müssen wir auch hier feststellen, dass sich viel mehr Landwirte beteiligen möchten, als Nachfrage nach dem Label vorhanden ist. Teilweise werden den Schweinehaltern sogar die Verträge gekündigt oder nicht fortgeführt“, sagt Ehlers.

Es müsse endlich gelingen, auch die Gastronomie und deren Lieferanten wie zum Beispiel den Großhändler Metro mit ITW-Fleisch zu beliefern. Gemachte Zusagen des Handels müssten eingehalten und „Schlupflöcher“ für Billigware gestopft werden, damit die Initiative Tierwohl nicht als „Feigenblatt“ missbraucht werden kann. Ehlers: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Edeka-Gruppe, so ist zu beobachten, offenbar seine Discountertochter Netto dazu nutzt, neben billiger Filetware auch andere Fleischprodukte an Tierwohlvorgaben vorbei zu lenken.“

Die Verbände erarbeiten zur Zeit Stellungnahmen zu den vorgelegten Papieren. Zugleich soll die bevorstehende Internationale Grüne Woche für politische Gespräche zu diesen Themen genutzt werden.

Die Pressemeldungen des Landvolks und des DBV vom 05.01.2023 finden Sie hier:

https://landvolk.net/lpdartikel/zukunft-der-tierhaltung-unmut-der-landwirte-waechst/

https://www.bauernverband.de/topartikel/tierhaltungsstandort-deutschland-erhalten

(06.01.2023)

06.01.2023
Schwerer HPAI-Ausbruch in Tschechien
Geflügel

(DGS) In Tschechien nahe der Bayerischen Grenze wurde die Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb mit 220.000 Tieren nachgewiesen. Trotz der ergriffenen Keulung konnte die Ausbreitung der HPAI auf andere Ställe nicht verhindert werden.

Daher ordnete die zuständige Veterinärbehörde die Keulung des gesamten Geflügelbestandes in der betroffen Region von 750.000 Legehennen an. Bei dem Geflügelpestausbruch handelt es sich um den schwersten je dagewesenen Ausbruch in Tschechien.

06.01.2023
Rindermarkt: Preise für Schlachtkühe ziehen an
Milch und Rind

(AMI) Der Handel mit Schlachtrindern lief zwischen den Feiertagen insgesamt flott, das Angebot bleibt überschaubar. Entsprechend ziehen die Preise Anfang Januar noch einmal an. Die Nachfrage nach Jungbullen ist saisonal zwar etwas ruhiger, dennoch reichen die anhaltend kleinen Mengen regional nur knapp aus. Insgesamt läuft der Handel stetig, teilweise können die Verkäufer leicht festere Preise erzielen. Zugleich nimmt der Widerstand der Schlachtunternehmen aber zu. Durchweg flott läuft der Handel mit Schlachtkühen. In den vergangenen Wochen wurden umfangreiche Mengen geordert, daran ändert sich zu Jahresbeginn nichts. Vielmehr ist das Angebot fast überall etwas zu klein, entsprechend kommt es zu deutlicheren Preisaufschlägen.

06.01.2023
Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse
Milch und Rind

Die Besitzer von Pferden, Eseln, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2023 die Zahl der am 03.01.2023 gehaltenen Tiere zu melden. Rinderhalter geben auf der Meldekarte bzw. im Internet lediglich an, dass Rinder gehalten werden (Ankreuzfeld). Die Bestandszahlen der Rinder übernimmt die Tierseuchenkasse aus der HI-Tier-Datenbank.
Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel 250 Tiere erhöht.
Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier:
https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1203_artikel-tierseuchenkassenbeitraege-2023.html
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2023) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.