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Aktuelles aus dem Kreisverband

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11.01.2022
Mindesttransportalter von Kälbern: Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist
Milch und Rind

(Niedersächsische Landesregierung, Landvolk Niedersachsen) Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen mit dem Ziel, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern. Grundlage ist die im Juni 2021 beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung, die festlegt, dass das Mindesttransportalter von Kälbern mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die geänderte nationale Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Hintergrund: Eine Umsetzung der geänderten rechtlichen Vorgaben beim Kälbertransport ist für viele Betriebe nicht in der genannten Übergangsfrist möglich – insbesondere, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben erforderlich sind. Die Tierhalter könnten bei einer einjährigen Übergangsfrist fast ausschließlich auf genehmigungsfreie Lösungen zurückgreifen. Mit einer längeren Übergangszeit wären dagegen auch genehmigungsbedürftige Lösungen umsetzbar. Mit einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist bestünde zusätzlich die Möglichkeit, Förderprogramme zur Unterstützung der Transformation einzurichten, um die Betriebe bei der Umsetzung der aus Tierschutzsicht wichtigen Anpassung zu unterstützen und Beratungskonzepte anzupassen.

Das Landvolk Niedersachsen hat von Beginn an den von Niedersachsen eingereichten Antrag zur Erhöhung des Mindesttransportalters mit der kurzen Übergangszeit scharf kritisiert. Dementsprechend erfreut zeigt sich Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen über die heute vom Landeskabinett beschlossene Initiative zur Verlängerung der Übergangsfrist. „Es gibt aber noch viele Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung der laufenden Mehrkosten und der Baukosten für die zusätzlichen Stallplätze“, gibt Tannen zu bedenken. Außerdem bedeute der Beschluss einer Bundesratsinitiative des Landes noch keine garantierte Änderung der Tierschutztransportverordnung. Die dafür notwendige Mehrheit im Bundesrat sei aktuell nicht gesichert. Manfred Tannen ergänzt: „Wünschenswert ist eine Angleichung auf EU-Ebene, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“ Es sei fraglich, ob eine Übergangfrist von drei Jahren dafür ausreicht.

10.01.2022
Landkreise CE – VEC – DAN | Aufhebung Schutzzonen – Anordnung Aufstallung
Geflügel

(NGW) Der Landkreis Celle hat mitgeteilt, dass die aufgrund des Geflügelpestausbruchs am 15.12.2021 in der Gemeinde Wietze angeordnete Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) aufgehoben wurde. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 06.01.2022 in Kraft getreten. Die angeordnete Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) wird voraussichtlich am 15.01.2022 aufgehoben

Die Anordnung zur Aufstallungsverpflichtung für sämtliches Geflügel bleibt weiterhin für den gesamten Landkreis Celle bestehen.

Der Landkreis Vechta informiert, dass die aufgrund der Geflügelpestausbrüche vom 17.12.2021 und 18.12.2021 in den Ortsteilen Telbrake und Holzhausen angeordnete Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) aufgehoben wurde. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 06.01.2022 in Kraft getreten.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Aufstallung von sämtlichem gehaltenen Geflügel angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 10.01.2021 in Kraft getreten.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.

10.01.2022
Mehr Bio-Schweine geschlachtet
Öko-Landbau

Erstmals seit 2 Jahren überschreiten die monatlichen Schweineschlachtungen im Schlachttierpanel im November 2021 wieder die 20.000 Stück-Marke. Mehr Schlachttage, aber auch ein etwas größeres Angebot in Vorbereitung auf die Festtage, haben dazu beigetragen. Die Zahl dürfte im Dezember wieder niedriger ausfallen.

10.01.2022
Bio-Milchpreise klettern weiter
Öko-Landbau

Über die ersten elf Monate 2021 gerechnet, erhielten die deutschen Bio-Milchbauern mit 49,6 Ct/kg den höchsten Milchpreis seit Be­ginn der AMI-Erhebung vor neun Jahren. Im Dezember ist ebenfalls mit vorwiegend steigenden Tendenzen zu rechnen, wenn­gleich sich die Zuwachsraten abschwächen dürften. Damit ist, einschließlich der Nach­zahlung, ein Jahresergebnis von knapp über 50,0 Ct/kg für ökologisch erzeugte Milch mit 4,0 % Fett und 3,4 % Eiweiß zu erwarten. Das wären rund 4,0 % oder knapp 2,0 Ct mehr als im Jahr 2020.

10.01.2022
Bio-Gemüsenachfrage stieg 2021
Öko-Landbau

Der Wachstumstrend, der sich bei den Einkäufen von Bio-Gemüse in den ersten 10 Monate 2021 abgezeichnet hat, setzte sich auch im November fort. Nach der AMI Analyse des GfK-Haushaltspanels stieg die einkaufte Menge in den ersten 11 Monaten des Jahres 2021 um 9,5 %. Im November 2021 kauften die privaten Haushalte knapp 13 % mehr Bio-Gemüse ein als im Oktober. Die Einkäufe an Bio-Gemüse nähern sich im November der Marke von 7 kg je 100 Haushalte an. Im Durchschnitt gaben die Haushalte 3,98 EUR/kg für Bio-Gemüse aus. Im November des Vorjahres lagen die durchschnittlichen Bio-Gemüsepreise auf ähnlichem Niveau bei 3,96 €/kg.

10.01.2022
Starke inländische Bio-Apfelsaison
Öko-Landbau

Die Eigenversorgung bei Äpfeln in Deutschland steigt. Zwar gab es 2021 keine Spitzenernte wie im Jahr 2020, die Defizite liegen aber mehr im frühen Sortenbereich bei Elstar und Gala. Sorten für den späteren Saisonverlauf wie die Jonagold-Gruppe oder Red Jonaprince stehen in ähnlichen Mengen wie im Jahr 2020 zur Verfügung. Bei der Spät­sorte Natyra gibt es sogar durch die Anbau­erweiterung einen deutlichen Mengensprung nach oben. Damit kann die Saison bis in den Sommer hinein ausgedehnt werden.

10.01.2022
Nationale Ausgestaltung der GAP ab 2023 schwächt Rentabilität des Ökolandbaus
Öko-Landbau

Die kurz vor Weihnachten vom Bundesrat be­stätigte nationale Ausgestaltung der GAP wird den Ökolandbau ab 2023 finanziell erheblich schwächen. Die Basisprämie beläuft sich ab 2023 nur noch auf rund 150 - 160 €/ha und 4 % der Ackerfläche sind im Rahmen der Kon­ditionalität still zu legen. Für diese 4 % wird keine Ökolandbau-Förderung gewährt wer­den. Die Lücke in der 1. Säule gegenüber der aktuellen Förderpolitik sollen Landwirte mit den „Öko-Prämie“ genannten neuen Eco-Schemes ausfüllen können. Allerdings werden die Ökolandbaubetriebe die meisten der ge­planten jährlichen Eco-Schemes nicht nutzen können oder es wird zu deutlichen Abzügen aufgrund von Doppelförderung kommen. Mit bis zu 30 % weniger Mitteln aus der 1. Säule rechnet daher der „BMEL-Begleitausschuss zur Zukunftsstrategie Öko-Landbau“ in einer ge­meinsamen Stellungnahme zu den nationalen GAP-Strategieplänen. Besonders betroffen werden die Öko-Milchvieh­­betriebe sein; aber auch Öko-Ackerbaubetriebe verlieren einen erheblichen Teil ihrer Direktzahlungen. Der Begleit­ausschuss kritisierte daher die nationale Ausgestaltung der neuen GAP als ungeeignet, einen deutlich höheren Ökolandbauanteil in Deutsch­land zu erreichen. Die Chance zu wesentlichen Korrekturen der Eco-Schemes ließ der Bundesrat weit­gehend ungenutzt, da keine Einigkeit über die verschiedenen Ände­rungsvorschläge erzielt wurde. Zwar forderten die Bundesländer bessere Angebote für Milch­viehbetriebe sowie für den Ökolandbau wie die Kombinierbarkeit mit den 2. Säule-Pro­grammen. Aber nur eine Minderheit der Bundesländer stimmte für die wichtige Erhö­hung der Prämie für vielfältige Fruchtfolge von 30 € auf 60 € pro ha. Nur wenige Erleich­terungen, wie eine Flexibilisierungen der Kon­ditionalität bei Gewässerrandstreifen, wurden vereinbart. Der DBV kritisierte die Eco-Schemes insgesamt als wenig attraktiv.

Die letzte Chance für den Ökolandbau bietet nun die Neuberechnung der GAK-Grund­prämie für den Ökolandbau. Sie soll dem Vernehmen nach deutlich steigen, was die Verluste der Öko-Betriebe in der 1. Säule kompensieren könnte. Das hilft aber vor­aussichtlich nicht in finanzschwachen Bundes­ländern. So hat beispielsweise Sachsen-Anhalt vor, den Budgetansatz für den Ökolandbau ab 2023 absolut zu senken.