
Auf dem neusten Stand
Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
21.07.2021
Trotz Preisrückgang angespannter Schweinehandel Schwein
(AMI) – Nach der deutlichen Preisrücknahme bei Schlachtschweinen sind zumindest Hauspreise kein Thema mehr. Dennoch bleibt die Situation im Schweinehandel angespannt. Es fehlen deutlich belebende Impulse aus dem Fleischhandel. Zwar liegen auf der Angebotsseite die Stückzahlen unter Vorjahresniveau, doch diese sind für die Nachfrage eher zu reichlich. Im Fleischhandel fallen sowohl die gehandelten Mengen als auch die erzielbaren Preise recht niedrig aus. Entsprechend bleibt der unterschwellige Preisdruck auch bei niedrigem Niveau.
21.07.2021
Flutkatastrophe: DBV startet Spendenakti-on Schwein
Zur Unterstützung der von der Flutkatastrophe in NRW, Rheinland-Pfalz sowie weiteren Bundesländern betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hat der DBV in Zusammenarbeit mit der Schorlemer Stiftung eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Um schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten, wurde daher ein Spendenkonto eingerichtet:
Schorlemer Stiftung des DBV e.V., Volksbank Köln-Bonn
IBAN: DE57 3806 0186 1700 3490 43,
BIC: GENODED1BRS
Stichwort: Hochwasserhilfe Juli 2021
Den kompletten Spendenaufruf finden Sie unter www.bauernverband.de.
21.07.2021
DBV fordert konsequente ASP-Bekämpfung Schwein
Vergangenen Donnerstag (15.7.) hat das FLI erstmals zwei ASP-Fälle bei Hausschweinen in Brandenburg bestätigt. Betroffen hiervon sind ein Bio-Betrieb mit ca. 200 Tieren (Sauen, Aufzucht und Mast) in der Gemeinde Neiße-Malxetal im Landkreis Spree-Neiße sowie ein Kleinstbetrieb mit zwei Schweinen in Kienitz im Landkreis Märkisch-Oderland innerhalb des Schutzzaunes. Zwischenzeitlich hat das FLI einen dritten ASP-Fall, ebenfalls in einer Kleinsthaltung mit vier Schweinen im Landkreis Märkisch-Oderland nachgewiesen. Derzeit finden epidemiologische Untersuchungen nach der Eintragsursache statt.
Da die drei ASP-Fälle in bereits bestehenden Restriktionszonen liegen, besteht aufgrund der geltenden EU-Regionalisierungsregelungen weiterhin die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch. Auch für den Drittlandsexport werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine negativen Auswirkungen erwartet. Die wenigen Drittländer, die aktuell den Schweinefleischimport aus Deutschland zulassen, haben die EU-ASP-Regionalisierung entweder generell oder mit Zusatzzertifikaten akzeptiert. Aus Sicht des DBV besteht für Panikreaktionen an den Märkten kein Anlass, da die Fälle in bestehenden Restriktionszonen liegen und die Regionalisierung im Handel weiter gilt.
DBV-Veredlungspräsident Hubertus Beringmeier findet deutliche Worte. „Angesichts der sich stetig weiter ausbreitenden Tierseuche müssen die bisherigen Krisenstrukturen und die dort getroffenen Entscheidungen deutlich verbessert werden. Die Entwicklung zeigt, dass wir wirkungsvollere Maß-nahmen in den betroffenen Bundesländern benötigen, um die Seuche zu stoppen und zurückzudrängen“. Wichtigste Elemente seien eine koordinierte und konsequente Entnahme von Wildschweinen entlang der polnischen Grenze und der unverzügliche Aufbau eines zweiten Schutzzaunes. Angesichts des enormen, dauerhaft zu erwartenden Seuchendrucks von polnischer Seite sollte allen Verantwortlichen in den betroffenen Bundesländern klar sein, dass die getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen über Jahre hinweg mit entsprechendem personellen und finanziellen Umfang sowie Ausdauer installiert werden müssen. Mit dem Präsidenten des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff, ist sich Beringmeier einig, dass auf die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich Aufstallungsgeboten strikt zu achten ist und hier alle Betriebe zur ständigen Überprüfung angehalten sind. Ferner sollten nach Ansicht beider Präsidenten private Kleinsthaltungen in den betroffenen Regionen nach Möglichkeit herausgekauft werden.
21.07.2021
Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft un-terzeichnet Vertrag Schwein
(ML) Niedersachsen treibt seine Prävention für den Fall eines Ausbruches der ASP weiter voran. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und die Firma AN Vorsorge GmbH, Großenkneten unterzeichneten am 16.7.2021 die Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein. Die Firma AN Vorsorge ist die künftig zuständige Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft. Aufgaben der AN-Vorsorge GmbH sind: die Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen, die Durchführung von angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen im Auftrag der zuständigen Veterinärbehörde sowie die Weiterentwicklung von Bekämpfungsmaßnahmen für den Fall des Ausbruches der ASP bei Wildschweinen. Die von der AN Vorsorge GmbH zu erbringenden Leistungen sind in vier Stufen eingeteilt. So werden bereits vor dem Ausbruchsfall (Stufe 0) entsprechende Vorhaltemaßnahmen in Form von Material und Personal sichergestellt. Dies dient dazu, im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und der erforderlichen Fachkompetenz aktiv werden zu können. Hierfür zahlt das Land in den nächsten Jahren eine Jahrespauschale in Höhe von 435.000 Euro. Die drei weiteren Stufen im Falle eines Ausbruches der ASP beim Wildschwein in Niedersachsen sind die Stufe 1 (Aktivierungsphase), Stufe 2 (Verlegungsphase) und Stufe 3 (Einsatzphase). Diese Stufen werden bei Bedarf direkt von der jeweils betroffenen und zuständigen kommunalen Veterinärbehörde beauftragt. Damit ist diese als Auftraggeber berechtigt, bestimmte Leistungen auf eigene Rechnung bei der AN Vorsorge GmbH zur Unterstützung bei der Bekämpfung abzurufen. Die geschlossene Vereinbarung leistet somit einen wertvollen Beitrag um im Falle eines Ausbruches der ASP beim Wildschwein in Niedersachsen schnell reagieren und den Ausbruch zügig eindämmen zu können.
Das Landvolk fordert seit Langem eine Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft für Niedersachsen und begrüßt den Vertragsabschluss ausdrücklich: https://landvolk.net/lpdartikel/asp-appell-an-solidaritaet-unter-handelspartnern/
20.07.2021
Einsatztagebuch muss plausibel sein Bioenergie
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 18.06.2021 klargestellt, dass bei der Nachweisführung eingesetzter Stoffe für den NawaRo-Bonus an die Plausibilitätsprüfung nach dem EEG 2009 hohe Anforderung zu stellen sind. Die Angaben müssen eine Überprüfung ermöglichen, ob die eingesetzten nachwachsenden Rohstoffe ausreichen, um die entsprechende Strommenge zu erzeugen. Der Nachweis gilt als geführt, wenn es als plausibel erscheint, dass angesichts der erzeugten Strommenge weitere Stoffe nicht zum Einsatz gekommen sind. Mit der Beschränkung auf eine Plausibilitätsprüfung soll einerseits eine Überbeanspruchung des Anlagenbetreibers vermieden werden. Um Missbrauchsfälle zu vermeiden, müssen die eingesetzten Stoffe andererseits vollständig dokumentiert und nachgewiesen werden. An die Plausibilität der Eintragungen in dem Einsatzstofftagebuch sind somit hohe Anforderungen zu stellen. Einträge sind so zeitnah und umfassend vorzunehmen, dass der Nachweisfunktion Genüge getan wird. Das Gutachten eines Umweltgutachters, mit dem belegt werden soll, dass mit den eingesetzten „NawaRos“ auch die eingespeiste Strommenge erzeugt werden konnte, kann Mängel des Einsatzstofftagebuches nicht heilen.

20.07.2021
Chancen der Biokraftstoffe nutzen Bioenergie
Der aktuelle Entwurf der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission enthält positive Bestimmungen zur steuerlichen Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen. Die in der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ organisierten Verbände (unter anderem der DBV) sehen damit die weitere steuerliche Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich als gegeben an. Im weiteren offiziellen Konsultationsverfahren der EU bis zum 2. August sowie in den Gesprächen mit der EU-Kommission fordern die Verbände der Branchenplattform die Bundesregierung auf, eine langfristige Fortführung der steuerlichen Beihilfefähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen sicherzustellen, um Investitions- und Planungssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten herzustellen. Weiterhin weisen die Verbände darauf hin, dass die vorgesehene Überkompensationsprüfung für Biokraftstoffe für andere Fördertatbestände wie z. B. E-Mobilität in dem Entwurf der KUEBLL nicht vorgesehen ist und damit eine Benachteiligung von Bio-kraftstoffen darstelle. Im Sinne einer Gleichbehandlung dürfe hier kein negatives Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Die Überkompensationsprüfung müsse deshalb auch für Biokraftstoffe entfallen. (Quelle: UFOP)
20.07.2021
Schafweide mit PV-Anlage ist beihilfefähig Bioenergie
Das VGH München hat mit Urteil vom 01.06.2021 (6 BV 19.98) zu Gunsten eines Schäfers die Beihilfefähigkeit von Flächen bei gemischter Nutzung als Schafweide und als Solarpark mit Photovoltaikanlagen für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen und der Gewährung der Basisprämie für 2015 anerkannt und damit die erstinstanzliche Entscheidung des VG Regensburg bestätigt. Ausschlaggebend ist für den VGH München hierbei die Definition der beihilfefähigen Fläche. Die hier in Streit stehenden Flächen sind nach Maßgabe der geltenden Vorschriften – wie nach alter Rechtslage – beihilfefähige Hektarflächen des vom Kläger geführten landwirtschaftlichen Betriebs. Deutschland hat bisher in der entsprechenden Verordnung Flächen mit Solaranlagen generell von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies ist jedoch nach Ansicht der Richter nur dann zulässig, wenn die Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie die landwirtschaftliche Tätigkeit stark einschränken oder jedenfalls stark einschränken können. Bei der Art von aufgeständerten Solarmodulen und ihrer Betriebsweise, wie sie auf den in Streit stehenden Flächen angelegt sind, ist das aber nicht der Fall. Diese Flächen, die unzweifelhaft dem klägerischen Schafbetrieb zuzuordnen sind, werden nach den unionsrechtlichen und nationalen Kriterien trotz ihrer gleichzeitigen Nutzung als Solarpark hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt. Die Entscheidung gilt zunächst für den Zeitraum der Geltung der bestehenden GAP-Regelungen bis 2022 und hat durchaus praktische Bedeutung speziell für Weidetierhalter. Für die Beratung im Einzelfall muss jedoch das Vorliegen der in den Entscheidungsgründen genannten Voraussetzungen geprüft werden. (DBV)
20.07.2021
Übergangsfristen für Zertifizierung fehlen Bioenergie
Bis zum 30. Juni 2021 wäre die Frist für die Umsetzung umfangreicher neuer Bestimmungen zum Nachweis nachhaltiger Biomasseerzeugung und -nutzung als Teil der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU (RED II) in nationales Recht gewesen. Stand heute gibt es jedoch noch keinen abgestimmten Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung. Tausende Bioenergieanlagen werden damit Rechtsunsicherheiten und drohendem Verlust der Fördervoraussetzungen ausgesetzt, die aus Sicht des DBV und weiterer Bioenergieverbände vollkommen unnötig und vermeidbar gewesen wären. Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), kommentiert die Situation wie folgt: „Es ist völlig unverständlich, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf EU-Ebene Teile davon immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt sind. Hierfür sind entsprechende Regelungen erforderlich. Umso mehr kann es nun nicht sein, dass die Bioenergiebranche die Verschleppung der Umsetzung ausbaden muss.“ (Quelle: HBB)
20.07.2021
Mehrjährige Energiepflanzen im „Dauertest“ Bioenergie
Mehrjährige Kulturen haben das Potenzial, Ökosystemleistungen der Agrarlandschaft zu fördern und zu der in diesem Raum typischen biologischen Vielfalt beizutragen. Im Bereich der energetischen Nutzung werden Dauerkulturen beispielsweise als alternative Biogassubstrate oder zur thermischen Verwertung eingesetzt. In einem sechsjährigen Forschungsprojekt des TFZ und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurden die mehrjährigen Energiepflanzen Durchwachsene Silphie, Riesenweizengras, Sida, Switchgras und Miscanthus hinsichtlich ihres standortbezogenen Ertragspotenzials in Bayern geprüft. Aufbauend auf die Erkenntnisse der ersten Projektphase zu Anbau und Kulturführung lag der Fokus in der zweiten Projektphase auf der langfristigen Standorteignung, Ertragsstabilität und -qualität. Der Anfang Juli 2021 veröffentlichte Abschlussbericht kann nun unter https://www.tfz.bayern.de/publikationen/berichte/278866/index.php bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. (DBV / TFZ)